Zugangsvoraussetzungen Ernährungsberatung
Die Ernährungsberatung ist seit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 ein Teilbereich der Lebens- und Sozialberatung. Die Ausübung des Gewerbes
„Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung“
ist an die erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften an einer inländischen Universität oder die erfolgreiche Ausbildung zum Diätologen/zur Diätologin gebunden.