Rechtliches
- Erklärung zur Informationspflicht Datenschutz der Rauchfangkehrerbetriebe
- Lösch- und Aufbewahrungspflichten
- Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung
Hier werden die Kehr- und Überprüfungsgebühren geregelt.
- Höchsttarifverordnung gültig ab 1.1.2017
- Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (konsolidierte Fassung)
Grundlage der Rauchfangkehrarbeit
§26 Wiederkehrende Überprüfung
§32 + Anlage 6 u. 7: Hier wird geregelt wie oft der Rauchfangkehrer welche Arbeiten durchführen muss
- Novelle März 2014 (Änderungen ab 29. März 2014)
- Novelle Juli 2014 (Änderungen ab 1. August 2014)
- Prüfnummernliste
Überprüfungsberechtigte nach § 26 Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz zur
wiederkehrenden Überprüfung von Feuerungsanlagen nach § 25 OÖ. LuftREnTG
- OÖ. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung