Rauchfangkehrer-Betriebe
Welcher Betrieb ist für mich zuständig?
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Sie sind nicht sicher, welcher Rauchfangkehrer-Betrieb für Sie zuständig ist?
Finden Sie den zuständigen Betrieb in der Gemeindezuständigkeitsliste oder auch über unsere Suchfunktion.
Bei einer Erstbeauftragung dürfen Sie einen Rauchfangkehrer innerhalb des Kehrgebiets lt. oö. Kehrgebietsverordnung auswählen. Die zuständigen Rauchfangkehrer haben die bereits betreuenden Gemeinden bekannt gegeben, sodass Sie eine bessere Übersicht haben.
Für detaillierte Auskünfte in Linz-Stadt melden Sie sich telefonisch unter 0590909-4121 oder per E-Mail unter rauchfangkehrer@wkooe.at.
Darf ich den Rauchfangkehrer wechseln?
Bei Unstimmigkeiten kann der Rauchfangkehrer von 1. Juni - 30. September (außerhalb der Heizperiode) und nicht später als 4 Wochen vor dem nächsten Kehrtermin gewechselt werden. Der bisher beauftragte Rauchfangkehrer muss einen schriftlichen Bericht über das Kehrobjekt ausstellen - den er dem neuen Rauchfangkehrer, der Gemeinde/Magistrat und dem Kunden übergeben muss. Grundsätzlich kann man den Rauchfangkehrer nur innerhalb des politischen Bezirkes auswählen.
Hinweis zur Gemeindezuständigkeitsliste:
Die in der Liste als Betreuungsgebiet genannten Gemeinden sind jene, in denen vom jeweiligen angeführten Rauchfangkehrerbetrieb überwiegend Objekte betreut werden. Diese Liste ist bloß deklaratorisch, dient lediglich zur Orientierung, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere trifft sie keine Aussage, ob ein bestimmter Rauchfangkehrerbetrieb in der konkreten Gemeinde sicherheitstrelevante Leistungen erbringen darf. Diese Frage der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit richtet sich ausschließlich nach der jeweiligen Gewerbeberechtigung des einzelnen Rauchfangkehrerbetriebes.