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Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

„Treuhandgütesiegel“ steht für geprüfte Qualität

Hier finden sie die Namen jener Salzburger Immobilienverwalter denen das Treuhandgütesiegel 2024 verliehen wurde.

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Noch mehr Sicherheit für Kunden

Die Salzburger Immobilien- und Vermögenstreuhänder sind österreichweit Vorreiter, wenn es darum geht, die Qualität der Hausverwaltungen und die Transparenz über die Verwendung der Kundengelder zu verbessern.

Seit Juli 2007 können sich Hausverwaltungen einer „Treuhandrevision“, also einer freiwilligen Überprüfung der Verwendung von Treuhandgeldern, unterziehen. Wenn sie den strengen Kriterienkatalog erfüllen, sind sie berechtigt, ein Gütesiegel zu führen, das sie als kontrollierten Immobilienverwalter ausweist. Über die Verleihung dieses Siegels entscheidet die Treuhandrevisorin Dr. Ursula Mühlfellner, pensionierte Richterin am Landesgericht Salzburg.

Immobilienverwalter mit Treuhandgütesiegel


Diese Immobilienbüros verwalten insgesamt mehr als 30.000 Wohn-, Geschäfts- und Büroeinheiten.

Der Weg zum Treuhandgütesiegel

Immobilienverwalter, die das Treuhandgütesiegel erhalten wollen, stellen einen Antrag auf Vergabe an die Fachgruppe. Dann wird ihnen ein Wirtschaftstreuhänder zugewiesen. Die Wirtschaftstreuhänder, mit denen die Fachgruppe bei der Treuhandrevision derzeit kooperiert, sind ECOVIS Salzburg Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH (Salzburg) und Mag. Georg Kreil (Salzburg.

Nach positivem Abschluss der Prüfung und der Bestätigung durch den Wirtschaftstreuhänder verleiht der Treuhandrevisor für zwölf Monate die Berechtigung zur Führung des Treuhandgütesiegels. Er kann das Gütesiegel aber auch mit sofortiger Wirkung entziehen, wenn der Immobilienverwalter die Kriterien während des Vergabezeitraums nicht mehr erfüllt.

Voraussetzung für die Verleihung und die Verlängerung des Treuhandgütesiegels sowie für die Eintragung in die Liste der geprüften Immobilienverwalter ist, dass die in der sogenannten „Treuhandrevisionsordnung“ genau festgelegten Standards und Kriterien erfüllt.

Wesentliche Kriterien für das Treuhandgütesiegel sind:

  • Treuhandgelder: Müssen auf Bewirtschaftungs- und Rücklagenkonten eingezahlt sein.
  • Kontenführung: Für Wohnungseigentumsanlagen sind ein Rücklagen- und ein Bewirtschaftungskonto zu führen. Hier sind auch gesonderte Konten für klar definierte Bereiche zulässig, z. B. Liftkonto, Reparaturkonto, Abfertigungskonto.
  • Kautionen: Sie können unter anderem in einem vom Hausverwalter selbst angelegten Sparbuch oder einem Treuhandgirokonto veranlagt werden.
  • Kontoüberziehungen: Der Überziehungsrahmen beträgt maximal ein Zehntel des letztjährigen Konto-Habenumsatzes, jedenfalls aber 6.500 €. Eine darüber hinausgehende - kurzfristige - Kontoüberziehung ist in Ausnahmefällen zulässig.
  • Barabhebungen: Von Verwaltungskonten, die der Treuhandrevision unterliegen, sind Barabhebungen ausgeschlossen.
  • Einheitliche Belegorganisation: Die Verwaltungskonten sind entsprechend den Regeln einer ordnungsgemäßen Buchführung zu führen. Die Belegorganisation muss für jeden Prüfer sofort und einfach nachvollziehbar sein.

Stand: 31.01.2024