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Rechtsberatungsscheck

Beratungsscheck für planungs- und ausführungsbezogene Vertragswerke

Vertragswerke in Bezug auf die Bauplanung und Bauausführung sind besonders sensible Themen und für Sie als Mitgliedsbetrieb eine wichtige wirtschaftliche Grundlage.

Daher bietet die Landesinnung Bau für Sie ab sofort einen Beratungsscheck zu diesem Thema an. Mit diesem Scheck erhalten die Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Bau einen Zuschuss von bis zu 1.000 Euro, wenn sie die Hilfe von Experten in Anspruch nehmen.

Mit diesem Beratungsscheck bekommt das Unternehmen 50 Prozent der Beratungskosten, jedoch maximal bis zu 1.000 Euro rückerstattet, wenn es sich bei einem der zur Verfügung stehenden Experten Unterstützung holt.

Achtung!
Wichtig: Die Beratung muss präventiv, das heißt, vor Vertragsabschluss oder Vertragserteilung erfolgen – auf laufende Rechtsfälle kann der Scheck nicht eingelöst werden.

Abwicklung

Füllen Sie das Beratungsformular aus. Kreuzen Sie den gewünschten Berater an und schicken Sie das Formular an die Landesinnung Bau. Nach der Freigabe des Schecks durch ein Gremium der Landesinnung kann die Beratung in Anspruch genommen werden. Schicken Sie nach Abschluss der Beratung den Beratungsbericht, den Zahlungsnachweis und das Refundierungsformular an die Innung. Sie erhalten 50 Prozent der Beratungskosten (max. 1.000 Euro) rückerstattet.

Wir hoffen, dass wir mit dieser Maßnahme unsere Unternehmen dabei unterstützen die schwer überschaubaren Bestimmungen einzuhalten. Denn Fehler müssen so nicht erst um teures Geld im Nachhinein behoben werden, sondern werden schon verhindert, bevor sie passieren.

Bestehende Vertragswerke

Schlichtungsstelle der Bundesinnung Bau