Steiermärkisches Baurecht
Das Steiermärkische Baugesetz (in allen Versionen) die Steiermärkische Bautechnikverordnung 2020 (StBTV 2020) und die OIB-Richtlinien mit allen erläuternden Schriftstücken sowie das Verzeichnis der nichtamtlichen Sachverständigen können nachfolgend heruntergeladen werden.
Rechtsvorschriften - Steiermärkisches Baurecht
Die Steiermärkische Bautechnikverordnung 2020 - StBTV 2020 bestimmt, dass die Erfüllung der im § 43 des Steiermärkischen Baugesetzes festgelegten Anforderungen jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn die Bestimmungen der OIB-Richtlinien Nr.1 bis 6 eingehalten werden. Diese OIB-Richtlinien wurden bereits mit der Stmk. Bautechnikverordnung rechtswirksam zum Stand der Technik erhoben.
Planverfasser und Bauführer gem. Stmk. Baugesetz
Die einschlägigen Bestimmungen geben zur Frage wer zur Erstellung von Planunterlagen und wer zur Übernahme der Bauführung im Sinne des Stmk. Baugesetzes berechtigt ist keine abschließende Auskunft. Aus diesem Grund haben wir ein Informationsblatt (siehe Downloads) erstellt, welches die gewerberechtlichen Bestimmungen genauer ausführt.
Verantwortlichkeit der Bauführertätigkeit iSd Baugesetzes
Im Arbeitskreis "Baugesetze“ der Landesinnung Bau Steiermark wurde ein Informationsblatt über die Verantwortlichkeit der Bauführertätigkeit gemäß § 34 Stmk. Baugesetz erarbeitet. Dieses finden Sie im Downloadbereich.
Bauführervereinbarung - Mustervorlage
Die Bauführervereinbarung wurde von Experten der Landesinnung Bau und der Baubehörde überarbeitet. Sie soll eine geeignete Vertragsgrundlage für den Bauvertrag sein und beide Vertragspartner an die Verpflichtungen nach dem Steiermärkischen Baugesetz erinnern. Gleichzeitig können Sie daraus die umfangreiche Verantwortung des Baumeisters als gesetzlichen Bauführer ersehen - Sie finden dieses im Downloadbereich.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Steiermark
Landesinnung Bau
T 0316/601-487