Mitarbeitende arbeiten hastig mit unterschiedlichen Unterlagen und Materialien bei einem Schreibtisch, Startup
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Metalltechnische Industrie, Fachgruppe

Forschungsprämie mit Neuerungen noch attraktiver für KMUs und Startups

Mehr Flexibilität bei der Forschungsprämie, Unternehmer:innenlohn wird berücksichtigt: langjährig geforderte Erleichterungen bei der Forschungsprämie werden umgesetzt. 

Lesedauer: 2 Minuten

11.05.2023

Ab 2022 gelten gleich drei wesentliche Erleichterungen bei der Forschungsprämie: der Forschungsprämienantrag ist entkoppelt vom Jahresabschluss und kann auch bis zu 5 Jahre im Nachhinein beantragt, ein Unternehmer:innenlohn kann angesetzt und Teilbescheide können ausgestellt werden. 

Anerkennung des fiktiven Unternehmerlohnes bei der Forschungsprämie

Derzeit steht für die Forschungsleistung, die von einem Einzelunternehmer, einem Gesellschafter einer Personengesellschaft oder einem unentgeltlich tätigen Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (im Wege einer Nutzungseinlage) erbracht wird, keine Forschungsprämie zu, weil hier die eigene Forschungsleistung in der Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigt wird. Das betrifft insbesondere Start-Ups und kleine Unternehmen. Durch die aktuelle Änderung können zukünftig diese Forschungsleistungen in die Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie einbezogen werden.

Entkoppelung der Antragsfrist der Forschungsprämie von der Rechtskraft des Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheides

Es gibt viele Unternehmen, die sich nicht bewusst sind, dass sie eine Forschungsprämie beantragen können. Aktuell können diese Unternehmen diese nicht für vergangene Jahre beantragen, sofern ihr Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheides schon rechtskräftig ist. In Zukunft kann die Forschungsprämie auch im Nachhinein beantragt werden.

Möglichkeit eines Teilbescheide bzw. Teilauszahlung für/von unstrittigen Projektteilen bei der Forschungsprämie

Wenn in einem Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) nicht alle Projekte eines Prämienantrags positiv bewertet sind, wird aktuell im Zuge von Prüfungsverfahren auch der Betrag für die positiv bewerteten Projekte nicht ausbezahlt, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Welche Leistungen konkret als begünstigte Forschung oder experimentelle Entwicklung in der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie berücksichtigt werden können, ist – insbondere bei großen, komplexen Forschungsvorhaben – oftmals ein Streitpunkt zwischen Unternehmen und Behörde. Da sich die Klärung der Fragen nicht selten über Jahre zieht, verschieben sich die Auszahlung der Forschungsprämie ebenfalls. Hierbei kann schnell um zweistelligen Millionenbeträge gehen. In Zukunft ist es möglich, dass für unstrittige Projektteile, die positiv von der FFG bewertet wurden, Teilbescheide bzw. Teilauszahlungen der Forschungsprämie vorgenommen werden können (sofern es sonst zu erheblichen Verzögerungen kommt). 

Was ist die Forschungsprämie? 

Die Forschungsprämie wurde im Jahr 2002 eingeführt und ist seit 2011 das einzige steuerliche Instrument in Österreich zur Förderung von F&E, das allen Unternehmen gleichermaßen zugänglich ist. Betrug das Volumen 2015 noch knapp 502 Mio. Euro so werden 2022 bereits rund 1 Mrd. Euro auf die Forschungsprämie entfallen. Zum Teil wurden aufgrund der Forschungsprämie F&E-Aktivitäten nach Österreich verlagert und mehr F&E-Verantwortung hier angesiedelt. Sie ist somit ein wichtiger Standortfaktor. 

Sie beträgt seit 1. Jänner 2018 14 Prozent des gesamten Forschungsaufwandes eines Wirtschaftsjahres. Die österreichische Forschungsprämie differenziert nicht nach Unternehmensgröße oder Betriebsergebnis und steht somit allen Unternehmen offen.  

Wie komme ich zur Forschungsprämie? 

Die Forschungsprämie wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. Dazu notwendig ist ein Gutachten über die Forschungstätigkeiten, welches die FFG auf Basis der Dimensionen des OECD Frascati Manuals erstellt. Anhand der Beschreibung von Schwerpunkten/Projekten und deren Ziel, Methode und Inhalt wird beurteilt, ob es sich um Forschung und Entwicklung laut Frascati handelt. Die Beurteilung der Bemessungsgrundlage erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Alle wesentlichen Informationen auf: Gutachten für die Forschungsprämie | FFG