Reisebüros, Fachgruppe

Reisewarnungen sowie partielle Reisewarnungen

Wir informieren über die aktuellen Reisewarnungen.

Lesedauer: 1 Minute

15.11.2023

Aufgrund der rezenten COVID-Entwicklungen werden ab Montag, 28. September 2020, 00:00 Uhr für folgende Länder/Regionen Reisewarnungen ausgesprochen: 

Reisewarnung (Sicherheitsstufe 6) ab 28. September 2020: 

Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) für folgende Regionen in Frankreich, Portugal  und Tschechien ab 28. September 2020

Für Frankreich wird weiters noch mitgeteilt, dass diese sowohl für die  Region Île-de-France als auch für die Region Provence-Alpes-Côte d'Azur gilt. 

Alle aktuellen Informationen finden Sie hier. 

Für den Rest des Landes gilt jeweils Sicherheitsstufe 4 (hohes Sicherheitsrisiko), das heißt, von nicht notwendigen Reisen wird weiterhin abgeraten.  

Die Reisewarnung (Sicherheitsstufe 6) für Schweden wird mit 28. September 2020 aufgehoben, es gilt ab 28. September Sicherheitsstufe 4 (hohes Sicherheitsrisiko), das heißt, von nicht notwendigen Reisen wird weiterhin abgeraten.  

Alle aktuellen Informationen finden Sie hier.  

Schweiz: 

Mit Montag, 28. September 2020, 00:00 Uhr wird die Quarantänepflicht bei Einreise in die Schweiz auf die Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich ausgeweitet. Die Schweiz nimmt somit ab 28. September 2020 zusätzlich zum Bundesland Wien auch die Bundesländer Ober- und Niederösterreich auf die Liste der Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko. 

Diese Regelung gilt für Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage länger als 24 Stunden in den Bundesländern Wien, und ab 28. September 2020 Niederösterreich und/oder Oberösterreich aufgehalten haben.  

Die Durchreise durch die Schweiz bleibt weiter erlaubt. Weitere Ausnahme gibt es für berufliche Reisen, medizinisch bedingte Reisen, Güterverkehr etc. 

Weitere Informationen finden Sie unter:

Reiseinformation Schweiz

Empfehlungen für Reisende 

Deutschland 

Deutschland nimmt nunmehr zusätzlich zu den Bundesländern Wien und Vorarlberg auch Tirol auf die Liste der Risikogebiete, für die eine Reisewarnung gilt. 

Reisende aus Wien, Tirol und Vorarlberg müssen bei der Einreise nach Deutschland einen negativen COVID-19 Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, um nicht eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne anzutreten.  

Die Regelung zur Quarantänepflicht wird von den deutschen Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen.  

Die Durchreise (Transit) durch Deutschland ist weiterhin gestattet. 

Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen nicht im Bundesland Wien aufgehalten haben, können vom Flughafen Wien-Schwechat ohne Quarantäne-Verpflichtung bzw. Covid-19-Test-Erfordernis nach Deutschland einreisen. 

Weitere Informationen finden Sie unter:

Reiseinformation Deutschland