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In der linken Bildhälfte sitzen zwei Personen an einem Tisch. Neben ihnen sitzt eine weitere Person, die einen aufgeklappten Ordner hält, auf dem Best Places steht. Hinter dieser Person ist eine dunkle Wand, auf der die Kontinente der Welt sind
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Reisebüros, Fachgruppe

Kollektivvertrag für Angestellte in Reisebüros

Rahmenkollektivverträge, Gehaltstafeln und Zusatzinformationen

Lesedauer: 3 Minuten

30.01.2026

Kollektivvertrag 2026

Im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen für das Jahr 2025 wurde auch für 2026 ein Abschluss erzielt, jedoch mit der Maßgabe, dass, sollte die rollierende Inflation über 3 % liegen, neu verhandelt wird. Aufgrund der hohen Inflation der letzten Monate ist dieser Fall letztlich eingetreten und die Neu-Verhandlungen für den Kollektivvertrag 2026 wurden im November aufgenommen.

Nach 4 sehr intensiven Verhandlungsrunden konnte am 20. Jänner 2026 eine Einigung für den Reisebüro-Kollektivvertrag 2026 getroffen werden:

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter (samt allfälliger Reformbeträge = Grundgehalt) sowie das Gehalt für Ferialangestellte werden jeweils mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2026 um 3 % erhöht, jedoch mindestens um einen Betrag von € 65. Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch auf volle Eurobeträge zu runden.

Überzahlungen
Gemäß Abschnitt XVIII, Teil A, Ziffer 13 des Kollektivvertrags kann die kollektivvertragliche Erhöhung bis zu 50 % in bestehende Überzahlungen eingerechnet werden. Grundlage für die Berechnung ist das Monatsgehalt für Dezember 2025 (ohne Sonderzahlungen). Unter den Begriff Überzahlung fallen nicht: Abgeltung für Mehrleistungsstunden, Überstundenpauschalen, Prämien, Provisionen, Spesen und Ähnliches. Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch auf volle EURO zu runden. Für das Jahr 2026 wird empfohlen, die Überzahlungen in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben.

Das Lehrlingseinkommen beträgt ab 01.01.2026:

1. Lehrjahr: € 900
2. Lehrjahr: € 1.050
3. Lehrjahr: € 1.400
4. Lehrjahr: € 1.700

Im Abschnitt VII, Z.6 werden die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste mit Wirksamkeit per 1.1.2026 von € 20,33 auf € 20,94 bzw. von € 41,69 auf € 42,94 erhöht.

Weiters wurde unter Abschnitt VI des Kollektivvertrags eine Regelung zur Anhebung des Arbeitszeitausmaßes bei Teilzeitkräften ergänzt.

Unterlagen

Muster

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Rechtsinformationen:

Kollektivverträge der letzten Jahre


Archiv Änderungen Kollektivvertrag 

Umstufungsregeln Verwendungsgruppen 2019

Gegenüberstellung Kollektivvertragstext alt/neu 2019

Aussendung Details zum neuen Kollektivvertrag 2019

Gegenüberstellung Kollektivvertrag für Reisebüros  alt/neu 2021

Gegenüberstellung Kollektivvertrag für Reisebüros alt/neu 2022

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