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Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe, Fachverband

Organisationsstruktur

Fachverband der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe

Lesedauer: 1 Minute

Der Fachverband der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe ist die gesetzliche Interessenvertretung der Kinos sowie der österreichischen Schausteller und Theaterbetriebe. Er vertritt die fachlichen Interessen der Betriebe auf Bundesebene.

Rechtlich ist der Fachverband der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Er hat seinen Sitz in der Wirtschaftskammer Österreich und ist Teil der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft.

Seine Organe sind der Fachverbandsausschuss sowie der Fachverbandsobmann und seine Stellvertreter. Diese Organe werden von den jeweiligen Funktionären der Landesfachgruppen- bzw. Landesfachvertretungen gewählt.

Die Berufsgruppen

Die spezifischen Belange der einzelnen im Fachverband vertretenen Berufsgruppen werden von eigenen Fachausschüssen behandelt. In der laufenden Funktionsperiode sind folgende Fachausschüsse aktiv:

  • Fachausschuss Kino
  • Fachausschuss Kultur- und Vergnügungsbetriebe

Die Geschäftsstelle des Fachverbandes

In organisatorischer Hinsicht wird der Fachverband von der Geschäftsstelle des Fachverbandes, dh. Mitarbeitern der Wirtschaftskammer, unterstützt.

Die Fachgruppen bzw. Fachvertretungen

Die Vertretung der Mitglieder auf Landesebene erfolgt durch die bei der jeweiligen Landeskammer angesiedelte Fachgruppe bzw. Fachvertretung. Sie sind ebenfalls Körperschaften öffentlichen Rechts. Die Ausschüsse werden von den Mitgliedern auf Landesebene gewählt.

Organe der Fachgruppe sind der Fachgruppenausschuss sowie die Fachgruppenobleute und ihre Stellvertreter. Die Ausschüsse werden in den alle fünf Jahre stattfindenden Wirtschaftskammerwahlen von den Mitgliedern gewählt.

Stand: 27.02.2018