Autobus

EU- und Interbusfahrtenhefte

Grünes Fahrtenheft

Lesedauer: 1 Minute

1. Welches Fahrtenheft für welches Land?

Für Busreisen im grenzüberschreitenden Personenverkehr ist ein grünes Fahrtenheft mitzuführen. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um sogenannte ASOR/EU- bzw. Interbus-Verkehre handelt. (In einigen Ländern benötigen sie noch weiter Dokumente (zB COP), detaillierte Informationen zu den einzelnen Ländern finden Sie unter "Länderinfos".) Nachfolgend sind tabellarisch die Länder zusammengestellt, für welche das jeweilige Fahrtenheft mitzuführen ist:


EU-Fahrtenheft

BelgienGroßbritannien bis 31.3.2019MaltaSchweiz
BulgarienIrlandNiederlandeSlowakei
DeutschlandIslandNorwegenSlowenien
DänemarkKroatienÖsterreichSpanien
EstlandLettlandPolenTschechien
FrankreichLiechtensteinPortugalUngarn
FinnlandLitauenRumänienWeissrußland
GriechenlandLuxemburgSchweden


Interbus-Fahrtenheft

TürkeiMazedonienUkraine
Bosnien HerzegowinaMontenegroRussland 
Republik MoldawienAlbanienGroßbritannien ab 1.4.2019


2. Allgemeine Informationen zum EU-/Interbus-Fahrtenheft 

Leitfaden der IRU/ECR zum korrekten Ausfüllen des Fahrtenblattes

a) Verwendung

  • Die grünen Kontrolldokumente bestehen aus 25 abtrennbaren Fahrtenblättern, die zu Fahrtenheften zusammengefasst sind.
  • Führt eine Fahrt durch ein EU- oder Interbus-Land müssen entsprechend zwei unterschiedliche Fahrtenblätter ausgefüllt und mitgeführt werden.
  • Bis zum 30.6.2003 werden in einer Übergangslösung, die bestehenden Fahrtenblätter für alle Interbusstaaten nicht beanstandet. Die Europ. Kommission hat trotz vehementen österreichischen Widerstand eine Fortsetzung  dieser Übergangslösung nicht zugestimmt. Ab 1.7.2003 ist bei Verkehren mit diesen Staaten daher zwingend das Interbusfahrtenheft mitzuführen.
  • Das Fahrtenblatt ist entweder vom Verkehrsunternehmen oder vom Fahrpersonal vor Beginn einer jeden Fahrt in doppelter Ausfertigung korrekt und vollständig auszufüllen.
  • Das Original des Fahrtenblattes ist während der gesamten Dauer der Fahrt, für die es ausgestellt wurde, im Fahrzeug mitzuführen.
  • Die Durchschrift des Fahrtenblattes verbleibt im Unternehmen.
  • Das Fahrtenblatt gilt für die gesamte Fahrtstrecke.
  • Der Verkehrsunternehmer ist für die ordnungsgemäße Führung der Fahrtenblätter verantwortlich.
  • Fahrtenblätter sind den Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen.
  • Füllen Sie die Fahrtenblätter sorgfältig aus. Fehlerhaftes Ausfüllen wird mit hohen Bußgeldern geahndet !

b) Bestellung

Die Fahrtenhefte können beim Schutzverband österreichischer  Autobusunternehmungen, Telefon: 05 90 900/3171, email: bus@wko.at oder in den Fachgruppen des jeweiligen Bundeslandes bestellt werden.

Fahrtenhefte erhalten nur Verkehrsunternehmen, die über eine gültige Gewerbeberechtigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen verfügen. Fahrtenhefte werden auf den Namen des Verkehrsunternehmens ausgestellt und sind nicht übertragbar.

c) Aufbewahrung

Nach Beendigung der Fahrt händigt der Fahrer das Original-Fahrtenblatt dem Unternehmer aus. Fahrtenhefte sind bis zum Aufbrauchen gültig. Die Originale und die Durchschriften der Fahrtenblätter sind zusammen mit dem Fahrtenheft ein Jahr vom Verkehrsunternehmen aufzubewahren.

  • Mindest- und Höchststrafen bei Nichtmitführen bzw. Mitführen eines nicht ausgefüllten Fahrtenblattes (EU-/Interbusfahrtenheft) im Gelegenheitsverkehr

Stand: 07.02.2019