Fahrschulen und Allgemeiner Verkehr, Fachverband

Neugestaltung der theoretischen Ausbildung für Straßenaufsichtsorgane

Informationen und Anmeldung zur Ausbildung

Lesedauer: 2 Minuten

Mindestausbildungsdauer 30 Unterrichtseinheiten

Die Mindestausbildungsdauer für die theoretische Grundausbildung beträgt 30 UE. Nur
bei entsprechend geringerer Teilnehmeranzahl kann im Ausnahmefall die
Mindestgesamtdauer der Schulung herabgesetzt werden. Eine partielle Ausdehnung oder
Umschichtung einzelner Themengebiete wird von den Ämtern der Landesregierungen
befürwortet. Die angegebenen UE im neuen Lehrplan stellen eine Mindestanzahl dar,
darüberhinausgehende UE sind möglich.

Mündliche Prüfung mit Prüfungskommission

Die mündliche Prüfung wird vor einer Prüfungskommission mit mind. 2 Vertretern, davon
1 Vertreter des Amtes der Landesregierung, abgelegt. Das Amt der Landesregierung oder
eine anerkannte Ausbildungseinrichtung (unter Beiziehung eines Vertreters des Amtes
der LReg) organisieren die Prüfung. Die Ausbildungseinrichtung soll sich bei der
Festlegung von Prüfungsterminen mit dem Amt der LReg (Land des Sitzes der
Ausbildungseinrichtung oder Land der Abhaltung des Kurses) in Verbindung setzen.

Mindestens 1 Woche soll zwischen Absolvierung des Grundkurses und der mündlichen
Prüfung liegen. Die Ausbildungsbestätigung gilt 1 Jahr ab Abschluss der Grundausbildung.
Innerhalb dieses Zeitraumes muss die Prüfung absolviert werden. Sonst muss der
Grundkurs wiederholt werden. Aus der Bestätigung über die positiv absolvierte Prüfung
muss die Beiziehung eines Vertreters des Amtes der LReg hervorgehen.

Prüfungskommissionsmitglieder stehen in den Bundesländern K, NÖ, OÖ, Stmk, T und Vbg
zur Verfügung.

  • Geltungsdauer der Bestellung als STAO 5 Jahre
  • Verlängerung der Bestellung gilt für 5 Jahre
    Der Fachverband hat erreicht, dass die Geltungsdauer der Bestellung von 3 auf 5 Jahre
    verlängert wurde.
  • Wirksamkeitsbeginn 1. Juli 2018

Neuer Lehrplan für Straßentransportaufsichtsorgane

  • Rechtliche Grundlagen (4 UE unverändert): Hier wurden Rechte und Pflichten der
    STAO hinzugefügt. Inhalte der StVO und des Kraftfahrrechts sollen auch gelehrt
    werden.
  • Fahrzeugtechnik (2 UE): bleibt unveränder
  • Bescheidkunde (10 UE): Die Bescheidkunde wurde um 2 UE erweitert, die Bereiche
    Verkehrsgeographie (urspr.3 UE) und Brückenkunde (urspr.3 UE) wurden hinzugefügt
  • Ausstattung, Ausrüstung von Fahrzeug und Straßenaufsichtsorgan (4 UE
    unverändert)
    Die Blaulichtverwendung soll hier nur gelehrt werden, wenn sie nicht Teil der
    Aufstockung ist.
  • Übernahme und Kontrolle des Transportes (3 UE): Dieser Bereich wurde um 1 UE
    erweitert, die Sozialvorschriften mit urspr. 2 UE wurden zu diesem Thema
    hinzugefügt.
  • Richtiger Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmern (3 UE): Erweiterung um 1 UE,
    4 UE Psychologie wurden in Persönliches Verhalten umbenannt und inkludiert.
  • Verkehrsverhalten in Risikosituationen (4 UE statt 5): Verkürzung um 1 UE
  • Ladungssicherung bleibt unverändert mit 2 UE bestehen

Resumee

  • Festlegung des Umfanges der Grundausbildung 30 UE
  • Lehrplan umfasst neben der Grundausbildung (Stufe 2) zusätzlich eine Aufstockung
    Stufe 4 und Auffrischungskurse für Stufe 2 und Stufe 4 beinhalten
  • Die Aufstockung umfasst 8 UE (4 UE Wiederholung der Grundausbildung, 4 UE
    Besonderheiten der Begleitung Stufe 2 mit Blaulicht)
  • Für die Auffrischung sind 7 UE für Stufe 2 und 8 UE für Stufe 4 vorgesehen.

Stand: 13.09.2018