Sparte Transport und Verkehr

Gefahrgut: Gefahrgutbeförderungsgesetz 

Novelle 2018 beschlossen

Lesedauer: 1 Minute

Am 12. Juli 2018 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 47/2018) die Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) kundgemacht. Die Novelle setzt insbesondere völker- und unionsrechtliche Vorgaben um, die zum Teil unmittelbar oder durch Verweisung ihre Wirkung im GGBG entfalten. In Bezug auf das ADR ist für die Wirtschaft unter anderem zu beachten: Klarstellung, dass Saug-Druck-Tanks dem Gefahrgutrecht unterliegen; die vom Gefahrgutbeauftragten zu erstellenden Jahresberichte sollen künftig spätestens 6 Monate nach dem (betrieblichen) Berichtsjahr verfügbar sein; Absender müssen dem Beförderer (neu: in nachweisbarer Form) die erforderlichen Angaben (gegebenenfalls Beförderungs- und Begleitpapiere) liefern; Beförderer ihrerseits sollen sich künftig auf die Angaben im Container-Pack-Zertifikat verlassen können.

Daneben werden vor allem für die Gefahrgut-Luftfracht-Vorgaben der ICAO umgesetzt, wobei die Ausbildung des Personals und auch der Abfertigungsagenten im Fokus liegt. Wer in eigener Verantwortung Tätigkeiten des Absenders von Gefahrgut-Luftfracht übernimmt, gilt selbst als Absender und hat damit auch alle ihn betreffenden Pflichten zu erfüllen. Soweit ein Abfertigungsagent in eigener Verantwortung Tätigkeiten des Betreibers eines Luftfahrzeugs ausführt, übernimmt er dessen Pflichten im selben Ausmaß, wobei dies auch hinsichtlich der Personalschulung gilt. Abfertigungsagenten haben daher künftig ihr Gefahrgut-Schulungsprogramm durch die Austro Control genehmigen zu lassen. Die Ausweitung der Kontrollbefugnisse der Austro Control auf alle in der Beförderungskette Beteiligte und sonstige Dritte sollen die Luftfahrt vor der vorschriftswidrigen Einbringung von Gefahrgut schützen.

Privatpersonen sind schon derzeit bei der Beförderung gefährlicher Güter als Beförderer von den Vorschriften des ADR weitestgehend freigestellt, nicht aber wenn sie Gefahrgut empfangen. Verstöße gegen die Empfängerpflichten als Verbraucher sind aber straffrei. 

Parlamentarisches Verfahren, Gesetzestext der Novelle und GGBG aktuell.

Stand: 26.07.2018