Sondertransporte
Infos für das Güterbeförderungsgewerbe
Sondertransporte (abgekürzt „SOTRA“) sind Transporte, deren Abmessungen die im Kraftfahrgesetz (KFG) definierten höchstzulässigen Abmessungen (Gewicht, Breite, Länge oder Höhe) überschreiten. Daher ist für Sondertransporte eine behördliche Ausnahmegenehmigung bzw. Routengenehmigung erforderlich.
SOTRA-Gesamterlass
Im SOTRA-Gesamterlass vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) werden alle Anordnungen und die Vorgehensweise bei der Bewilligung und Durchführung von Sondertransporten übersichtlich zusammengefasst.
zum SOTRA-Gesamterlass: Version 5 (Stand: Mai 2023)
Informationen Wien – MA 29 Abteilung Brückenbau und Grundbau – Fachbereich Sondertransporte
- Die Bewilligung von Sondertransporten in Wien muss bei der MA 29 beantragt werden.
Formulare, Kontakt und zusätzliche Informationen - Schreiben der MA 29:
Schreiben vom 11.5.2023: Mitführen von SOTRA-Bescheiden - SOTRA Erlass Stand Mai 2023