Person mit dunklen geschlossenen Haaren und kariertem blauen Hemd blickt freudig in die Kamera, während sie mit einem Holzlineal Schnittmuster zeichnet, im Hintergrund Schnittmuster an der Wand sowie Stoffrollen und eine Schere am Tisch
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Mode und Bekleidungstechnik, Landesinnung

Herstellung von Baby- und Kinderbekleidung (bis Größe 134)

Ihr Weg in die Selbstständigkeit

Lesedauer: 2 Minuten

15.11.2023

Ab Herbst 2021 bietet das WIFI Vorarlberg einen Kurs an, welcher eine der Voraussetzungen für eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung im Bereich des Bekleidungsgewerbes darstellen kann. Der Kurs vermittelt sowohl praktische als auch theoretische Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Herstellung von Baby- und Kinderbekleidung (bis Größe 134) für Kandidat:innen die bereits . Der Kurs richtet sich NICHT an Nähanfänger*innen! Zur persönlichen Einschätzung: Sind Sie in der Lage einen Ärmel fachgerecht einzunähen? 


Hinweis: Die Feststellung der individuellen Befähigung (ggf. die Einschätzung der Vorbildung, ggf. Abnahme des Fachgesprächs und Arbeitsprobe und deren Beurteilung, Ausstellung der notwendigen Stellungnahme für die Behörde durch die Innung) ist nicht Teil des Kurses.

Grundsätzlich obliegt die Entscheidung über das Vorhandensein der individuellen Befähigung für das jeweilige Gewerbe immer nur der zuständige Gewerbebehörde. Die Stellungnahme der Landesinnung Vorarlberg hat für die Behörde keine bindende Wirkung, aus diesem Grund kann die Landesinnung Vorarlberg bzw. das WIFI Vorarlberg die Genehmigung der Gewerbeanmeldung durch die Behörde nicht garantieren.

Ein Zugang zum uneingeschränkten Gewerbe Wäschewarenerzeugung oder auch Damen- oder Herrenkleidermacher ist nach diesem Kurs nicht möglich. Dazu sind fachliche Qualifikationsvoraussetzungen lt. Zugangsverordnung (StF: BGBl. II Nr. 38/2003 idF BGBl. II Nr. 399/2008) vorzuweisen.

Wir weisen Sie darauf hin, vorab Rücksprache zu halten mit, der für Ihren Bezirk zuständigen BH. Hierfür bitten wir Sie um die Vorbereitung Ihrer Unterlagen (Zeugnisse, Berufserfahrungen usw.).


Voraussetzungen für die Erteilung der eingeschränkten Gewerbeberechtigung:


Nachweis über Betriebswirtschaftliche Kenntnisse + persönliche Stellungnahme über fachliche Vorkenntnisse bzw. Näherfahrung + anerkannte Ausbildung im Bereich Baby- und Kinderbekleidung im Umfang von mind. 80h (z.B. Wifi Diplom) oder ausreichend nachgewiesene facheinschlägige Berufspraxis + eventuell positive Stellungnahme seitens der Landesinnung Vorarlberg (Arbeitsprobe und Fachgespräch) + Antrag auf individuelle Befähigung auf der Bezirkshauptmannschaft stellen


  • Nachweis über Betriebswirtschaftliche Kenntnisse: Bei der Gewerbeanmeldung sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse vorzulegen. Diese können z.B. durch eine bestehende Selbständigkeit, eine Lehre oder Schule mit kaufmännischen Inhalten oder auch durch allfällige sonstige Kurse dokumentiert werden. Es obliegt der Gewerbebehörde, zusätzliche Ausbildungen oder Nachweise einzufordern, mit denen die unternehmerischen Fähigkeiten nachgewiesen werden können.
  • Persönliche Stellungnahme über fachliche Vorkenntnisse bzw. Näherfahrung: Die persönliche Stellungnahme soll ein Schreiben sein, in dem Sie Ihre allfälligen Näherfahrungen schildern.
  • Facheinschlägige Praxis z.B. Besuch einer Textilschule, Anstellung im Bereich Bekleidungsgewerbe, anerkannte Ausbildung oder Ähnliches: Der Nachweis über facheinschlägige Praxis ist erforderlicher für die Vergabe der eingeschränkten Gewerbeberechtigung. Im Falle einer fehlenden facheinschlägigen Praxis stellt der Wifi Kurs eine Möglichkeit der Ausbildung dar. Weitere Informationen sowie die Anmeldung zum Diplomkurs finden Sie hier.
  • Positive Stellungnahme seitens der WKV (Arbeitsprobe & Fachgespräch): Arbeitsprobe und Fachgespräch werden von Vertreterinnen der Landesinnung Mode & Bekleidungstechnik abgenommen und beurteilt. Am Prüfungstag sind vor Ort Kleidungsstücke (ohne Hilfestellung) unter Zeitvorgaben anzufertigen. Außerdem wird die grundlegende erforderliche Theorie für den Bereich Baby- und Kinderbekleidung sowohl schriftlich als auch mündlich abgefragt (z.B. Materialkunde, Arbeitssicherheit, rechtliches usw.) Zumindest einmal im Jahr soll bei Vorliegen von Anmeldungen zu Fachgespräch und Arbeitsprobe ein Termin stattfinden. Ansprechpartner für Fachgespräch und Arbeitsprobe ist die Landesinnung Vorarlberg:  Frau Tina Mijatovic Telefon +43 5522 305 249 E-Mail mijatovic.tina@wkv.at
  • Antrag auf individuelle Befähigung:
    Den Antrag auf eine individuelle Befähigung, für den Bereich „Wäschewarenerzeugung, eingeschränkt auf die Herstellung von Baby- und Kinderbekleidung (bis Größe 134)“, richten Sie bitte an die zuständige Bezirkshauptmannschaft. 

Für weitere Informationen und Rückfragen zur Gewerbeanmeldung bitten wir Sie Kontakt aufzunehmen der Landesinnung Vorarlberg. Für Fragen rund um den Wifi Diplomkurs Baby & Kinderbekleidung (bis Größe 134) wenden Sie sich bitte direkt an die Verantwortliche im Wifi Hohenems Gerlinde Überbacher, 05572/3894-531 oder ueberbacher.gerlinde@vlbg.wifi.at