Kehrgebietseinteilung – Rauchfangkehrer Vorarlberg
Stand Jänner 2023
Der Landeshauptmann hat durch Verordnung eine gebietsweise Abgrenzung (Kehrgebiete) für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes zu verfügen - LGBl. Nr. 66/1991 26. Stück – gültig seit 01.01.1992. Das Dokument bietet eine Liste der Kehrgebiete in Vorarlberg mit den jeweils zuständigen Rauchfangkehrerbetrieben.