Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe Lebens- und Sozialberatung
Ausgegeben am 11.8.1998 - 260. Verordnung des BMWI über Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung
Die Verordnung umfasst
Wohl des Klienten
Standesgemäßes Verhalten
Berufsbezeichnung und Werbung
Betriebsausstattung
Sonstige Berufspflichten