Person mit dunklem lockigen und schulterlangem Haar blickt wohlwollend zu einer Person neben ihr und hält die Hand auf ihre Schulter
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Lebens- und Sozialberater

Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe Lebens- und Sozialberatung

Ausgegeben am 11.8.1998 - 260. Verordnung des BMWI über Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung

Lesedauer: 1 Minute

08.02.2024

Die Verordnung umfasst

  • Wohl des Klienten

  • Standesgemäßes Verhalten

  • Berufsbezeichnung und Werbung

  • Betriebsausstattung

  • Sonstige Berufspflichten