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Gründung eines Unternehmens

Gründerservice, Neugründer-Infos, Gewerbezugangsvoraussetzungen für Schuhmacher, Meisterprüfungsordnung für Schuhmacher

Die Gewerbeordnung 1994 kennt einerseits Tätigkeiten, für die die Unternehmerinnen und Unternehmer einen Befähigungsnachweis erbringen müssen, und andererseits solche, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Befähigungsnachweispflichtige Gewerbe werden reglementierte Gewerbe genannt. Die Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, bezeichnet man als freie Gewerbe. 

Die Gewerbewortlaute „Schuhmacher“ und „Orthopädieschuhmacher“ sind reglementierte Gewerbe.
Der Gewerbewortlaut „Instandsetzen von Schuhen“ ist ein freies Gewerbe. 

Schuhmacher

Gewerbezugangsvoraussetzungen


Gewerbezugangsvoraussetzungen (PDF)

Novelle zur Verordnung. Artikel 38 - Änderung diverser Verordnungen über die Zugangsvoraussetzungen zu reglementierten Gewerben


Meisterprüfungsverordnung (PDF)

Für das Handwerk der SchumacherIn

Orthopädieschuhmacher

Gewerbezugangsvoraussetzungen


Meisterprüfungsverordnung (PDF)

Für das Handwerk OrthopädieschuhmacherIn

Instandsetzen von Schuhen

Gewerbezugang: freies Gewerbe - Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe