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Zwei lächelnde Personen mit schwarzen schürzen stehen im Eingangsbereichs eines Geschäftes, an der Tür hängt ein Schild mit dem Schriftzug open
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Schuhmacher, Landesinnung

Gründung eines Unternehmens

Gründerservice, Neugründer-Infos, Gewerbezugangsvoraussetzungen für Schuhmacher, Meisterprüfungsordnung für Schuhmacher

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16.04.2026

Die Gewerbeordnung 1994 kennt einerseits Tätigkeiten, für die die Unternehmerinnen und Unternehmer einen Befähigungsnachweis erbringen müssen, und andererseits solche, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Befähigungsnachweispflichtige Gewerbe werden reglementierte Gewerbe genannt. Die Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, bezeichnet man als freie Gewerbe. 

Die Gewerbewortlaute „Schuhmacher“ und „Orthopädieschuhmacher“ sind reglementierte Gewerbe.
Der Gewerbewortlaut „Instandsetzen von Schuhen“ ist ein freies Gewerbe.

Schuhmacher

Gewerbezugangsvoraussetzungen für Schuhmacher


Gewerbezugangsvoraussetzungen für Schuhmacher 
Novelle zur Verordnung. Artikel 38 - Änderung diverser Verordnungen über die Zugangsvoraussetzungen zu reglementierten Gewerben


Meisterprüfungsverordnung für Schuhmacher
Für das Handwerk der SchuhmacherIn



Meisterprüfung Schuhmacher: Meisterprüfungsstelle in Niederösterreich 
Informationen zur Meisterprüfung Schuhmacher 


Orthopädieschuhmacher

Gewerbezugangsvoraussetzungen für Orthopädieschuhmacher


Meisterprüfungsverordnung für Orthopädieschuhmacher
Für das Handwerk OrthopädieschuhmacherIn


Meisterprüfung Orthopädieschuhmacher: Meisterprüfungsstelle in Niederösterreich 
Informationen zur Meisterprüfung Orthopädieschuhmacher


Instandsetzen von Schuhen

Gewerbezugang: freies Gewerbe - Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe


Allgemeine Informationen

Gründerservice der Wirtschaftskammer Wien


Online-Services zur Gründung