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Bio-Zertifizierung

Notwendigkeit einer Bio-Zertifizierung von Werbeartikel-HändlerInnen, die Bio-Lebensmittel im Sortiment führen

Die Bestimmungen der EU-Bio Verordnung 834/2007 sind einzuhalten, sobald ein Lebensmittel innerhalb der EU als „ökologisch“ oder „biologisch“ bezeichnet wird, und finden entlang der gesamten Kette von Produktion bis hin zum Vertrieb Anwendung. Die einzige Ausnahme von der Bio-Zertifizierung betrifft den stationären Einzelhandel, der Bio-Produkte direkt an den Endverbraucher abgibt. In einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wurde zudem festgestellt, dass eine Pflicht zur Bio-Zertifizierung bzw. der Teilnahme an einem Bio-Kontrollsystem auch für den Online-Handel besteht.

Auswirkung auf WerbeartikelhändlerInnen

Konkret bedeutet dies für die Mitglieder des Werbeartikelhandels, dass jedenfalls eine Bio-Zertifizierung erforderlich ist, sobald mit Bio-Lebensmitteln gehandelt wird. Dies trifft auch dann zu, wenn Sie ausschließlich an Geschäftskunden (B2B), über einen Online-Shop oder vorverpackte Ware verkaufen. Eine Zertifizierung ist auch dann erforderlich, wenn die Ware direkt von ihrem Lieferanten an Ihren KundInnen gesendet wird, ohne dass diese bei Ihnen zwischengelagert wird. Wir empfehlen Ihnen, von Ihren Vorlieferanten der Bio-Lebensmittel, Informationen zu deren Bio-Zertifizierung zu verlangen. Es besteht keine Verpflichtung, Auskünfte über die Bio-Zertifizierung Ihrer AbnehmerIn/KäuferIn einzufordern.

Derzeit wird versucht, eine vereinfachte Form der Zertifizierung mit einer Bio-Zertifizierungsstelle für den Werbeartikel-Handel zu erreichen. Die zugelassenen Bio-Zertifizierungsstellen

Detailliertere Informationen rund um den Handel mit Bio-Lebensmittel sowie Zertifizierung finden Sie auf Bio - WKO.at. Die Europäische Kommission stellt auf ihrer Webseite ebenfalls ausführliche Informationen zum Handel mit Bio-Produkten zur Verfügung.