Lächelnde Person sitzt in gelbem Stuhl mit aufgeklappten Notebook am Schoß und unterhält sich mit anderer Person in Rückenansicht
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BG Tankstellen

Tankstellenunternehmer werden

Das Tankstellengewerbe ist ein sogenanntes freies Gewerbe d.h. bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen kann der „Betrieb einer Tankstelle“ gemäß § 157 GewO angemeldet werden

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14.11.2023

Das heutige Erscheinungsbild einer Tankstelle geht jedoch weit über den Verkauf von Treib- und Schmierstoffen hinaus; üblicherweise verfügt ein Tankstellenstandort über einen umfassenden Tankstellenshop, sowie über gastronomische Einrichtungen.
Sofern im Tankstellenshop daher Waren angeboten werden, die über die in § 157 GewO (bzw. § 32 GewO) umfassten Warengruppen hinausgehen (wie z.B. alkoholische Getränke wie Wein), muss ein Tankstellenunternehmer auch das Handelsgewerbe anmelden.
Für die Verabreichung von Speisen ist jedenfalls auch eine Gastgewerbeberechtigung notwendig (freies Gastgewerbe / reglementiertes Gastgewerbe).

Bitte beachten Sie, dass für die Ausübung der einzelnen Gewerbe, unterschiedliche Öffnungszeiten bestehen:

  • Tankstellengewerbe (ein Verkauf rund um die Uhr ist möglich)
  • Handelsgewerbe (Beachtung der allgemeinen Öffnungszeiten)
  • Gastrogewerbe (unterliegen den Betriebszeiten des Gastgewerbebetriebes)

Auch der Verkauf von Tabakprodukten unterliegt einem besonderen Regime; einerseits benötigt der Tankstellenunternehmer jedenfalls eine gastgewerbliche Berechtigung und andererseits müssen bestimmte Charaktermerkmale eines Gastgewerbes erfüllt sein. 

Der Einkauf von Tabakprodukten ist auch nur an einer bestimmten Tabaktrafik möglich.

Wir haben die grundlegenden Bestimmungen zum „Tabakverkauf an Tankstellen mit Gastroeinrichtung“, sowie die allgemeinen Tabakverkaufsregelungen, zusammengefasst.