Starre Fristen bei der Buchhaltung
Alles gleichzeitig, nichts flexibel - dadurch staut sich die Arbeit.
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Das Problem
Viele kleine Betriebe lassen ihre Buchhaltung extern machen. Doch starre Abgabefristen für Bilanzen und Abgabeerklärungen der betrieblichen Einkünfte sorgen dafür, dass sich im ersten Halbjahr alles staut: Stress, Überstunden, Fehlergefahr.
Mit etwas Flexibilität und einer längeren Frist zum Einreichen der Abgabenerklärungen ließe sich die Arbeit besser verteilen – für Betriebe und Dienstleister.
Problem: Unflexible Regeln für Bilanzen und Abgabeerklärungen erzeugen unnötigen Druck für Betriebe.
Wir fordern
Eine rasch umsetzbare und unbürokratische Fristverlängerung bis zum 31. Dezember würde die Arbeitslast gleichmäßiger über das Jahr verteilen, die Qualität der Bearbeitung sichern und den Unternehmen mehr Planungssicherheit geben.
Zu den Fakten:
KMU, die sich eines Bilanzbuchhalters oder Buchhalters bedienen, sollte es leichter möglich sein, die Frist für die Abgabenerklärungen bis Ende des Jahres zu verlängern. Dadurch wäre es auch für diese Berufsgruppen wie bei Steuerberatern möglich, die Arbeitslast gleichmäßiger über das Jahr zu verteilen, die Qualität der Bearbeitung zu sichern und den Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben. Das brächte eine Verbesserung für rund 4.300 Mitglieder.
Weiters sollte die Möglichkeit der Kommunikation für Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner in FinanzOnline ausgebaut und der Kommunikationskanal "sonstige Anbringen" freigeschaltet werden. Das ist z.B. bei Vollmachten über den Tod hinaus notwendig. Die Funktion "Nachreichung von Unterlagen zur Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)" ist seit Dezember 2024 freigeschalten, jedoch kann der Buchhalter und Bilanzbuchhalter den Voranmeldungszeitraum für die UVAs nicht ändern. Dies ist nur über die Funktion "Sonstige Anbringen" möglich. Davon würden rund 4.000 Mitglieder profitieren.