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Person bezahlt im Café kontaktlos, Servicekraft hält Kartenlesegerät.
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Erleichterungen bei den Registrierkassen

Weniger Aufwand im Alltag: Digitale Belege, mehr Praxistauglichkeit bei der Registrierkassenpflicht und längere Übergangsfristen bringen Betrieben spürbare Entlastung.

Lesedauer: 1 Minute

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26.03.2026

Es war einmal

Die Registrierkassenpflicht bringt für viele Betriebe einen hohen laufenden Aufwand mit sich: Belege müssen ausgedruckt, Systeme laufend angepasst werden – und es droht die Anschaffung teurer Warenwirtschaftssysteme.

Die Vorgaben müssen auch dort erfüllt werden, wo sie in der Praxis schwer handhabbar sind – etwa im Marktbetrieb oder bei einfachen Warengruppen. Das kostet viel Zeit, Geld und Nerven. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist das zusätzliche Bürokratie ohne echten Mehrwert für den Betriebsalltag.

Wir haben erreicht

Bei der Registrierkasse gibt es nun mehrere spürbare Erleichterungen für die Betriebe:

  • Digitale Belege statt Ausdruckpflicht: Ab 1. Oktober 2026 kann die Belegerteilungspflicht auch dadurch erfüllt werden, dass Kund:innen den Beleg direkt vor Ort elektronisch abrufen können – etwa per QR-Code. Nur auf Verlangen ist weiterhin ein Papierbeleg auszudrucken.
  • 15-Warengruppen-Regelung bleibt dauerhaft: Statt jeder einzelnen Ware reicht weiterhin die Zuordnung zu einer Warengruppe, etwa „Getränke“. Das erspart Betrieben teure Umstellungen bei Warenwirtschaftssystemen.
  • Mehr Spielraum für die Kalte-Hände-Regelung: Die Umsatzgrenze wurde mit 1. Jänner 2026 von 30.000 auf 45.000 Euro angehoben. Das bringt vor allem Betrieben wie Markthändler:innen praktische Entlastung.
  • Längere Übergangsfrist: Signaturkarten für Registrierkassen müssen bis spätestens Mai 2027 getauscht werden. Die WKÖ konnte eine längere Übergangsfrist erreichen.  

Das bedeutet: weniger Ausdrucke, weniger Umstellungen, weniger Bürokratie – und mehr Praxisnähe für viele Betriebe.