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Eine Person sitzt an einem Tisch mit aufgeklappten Laptop, Unterlagen und einem Kaffeebecher. Sie hat die Hände auf ihr Gesicht gelegt
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Oberösterreich: Arbeitnehmerschutz – Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Expert:innen unterstützen Sie bei der Umsetzung von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften

Einstellungen

Geltungsdauer:
02.01. – 11.12.2026
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Arbeitnehmer:innenschutz

Förderungswerber 

Kleine und mittlere Unternehmen sowie große Unternehmen mit Firmensitz in OÖ. Die Auszahlung der Förderung setzt eine aktive Mitgliedschaft in der WKO Oberösterreich (WKOÖ) voraus.

Förderungszweck 

Arbeitsplatzevaluierungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Expert:innen unterstützen Sie bei der Umsetzung von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften.  Diese geförderte Beratung darf nur durch speziell von der AUVA ausgewählte Expert:innen gemäß Beraterliste durchgeführt werden.

Förderungsgegenstand

Evaluierung psychischer Belastungen:

  • Unterstützung des Arbeitgebers bei der Beurteilung psychischer Fehlbelastungen durch Arbeitsverhältnisse (Arbeitsplatz, Tätigkeit) nach den „vier Dimensionen“ im Sinne einer Verhältnisprävention gemäß ASchG (§ 7 ASchG).
  • Information über die rechtlichen Vorgaben und Beratung zur konkreten Umsetzung im Betrieb.
  • Erstellung von Dokumenten oder Unterlagen.
  • Darüber hinaus je nach Bedarf zum Beispiel:
    • Hinweis auf Informationsquellen der AUVA und der Arbeitsinspektion, auf sozialpartnerschaftlich abgestimmte Evaluierungs- und Dokumentationsformulare oder Internetseiten wie z.B. www.eval.at.
    • Hinweis auf die kostenlose präventivdienstliche Betreuung durch die AUVA bei Betrieben bis zu 50 Mitarbeitern.

Achtung: Gefördert werden nur Beratungen (keine Seminare, Schulungen, Unterweisungen und Arbeiten von Sicherheitsfachkräften im Zuge deren Aufgabenerfüllung gem. ASchG §77).

Ausschlussgrund 

Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt. Falls bereits eine geförderte Beratung zum Thema „Technischer Arbeitnehmerschutz“ im selben Beantragungsjahr in Anspruch genommen wurde.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung beträgt 75 % des Beratungshonorars, max. 1.500,- Euro (max. 93,75,- Euro/Stunde).

Die Förderung der Beratung erfolgt aus Mitteln der AUVA. Die Beantragung und Abwicklung erfolgt durch die WKOÖ.

Anmerkung 

Antragstellung 02.01. – 11.12.2026

Abrechnung 02.01. – 31.12.2026

Förderantrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden!

Achtung: Gefördert werden nur Beratungen (keine Seminare, Schulungen, Unterweisungen und Arbeiten von Sicherheitsfachkräften im Zuge deren Aufgabenerfüllung gem. ASchG §77). Berater:innen nur lt. Beraterliste.

Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung

Hinweis: Rückfragen bitte an das Umweltservice der WKO Oberösterreich T 05-90909-3634 bzw. E umweltservice@wkooe.at

Einreichung 

Online – Infos siehe  Arbeitnehmerschutz

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.