Zum Inhalt springen
Person in Businesskleidung und Schutzhelm steht auf einer Plattform und blickt auf ein Tablet in einem Innenraum eines Kraftwerkes
© dusanpetkovic1 | stock.adobe.com

Steiermark: BERATUNGSSCHECK für steirische Ingenieurbüros

Fachgruppe Ingenieurbüros unterstützt ihre Mitglieder bei Vertragsgestaltung 

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsmittel

Förderungswerber

Aktive Mitglieder der Fachgruppe Ingenieurbüros

Förderungszweck

Unterstützung bei Vertragsgestaltung und nachträglich eintretenden Projektänderungen oder Unstimmigkeiten

Förderungsgegenstand

Erstberatung bis zu max. 90 Min zu folgenden Themen:

  • Vertragsgestaltung
  • Leistungsänderungen
  • Leistungsstörungen
  • Mehrkosten
  • Dokumentation
  • Bauzeitverlängerung

(Nach Ausschöpfung des festgelegten Höchstbetrags sind Erstberatungen nur mehr kostenpflichtig möglich.)

Art und Ausmaß der Förderung

100 % Kostenübernahme von max. 90 Minuten Erstberatung durch die Kanzlei ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH
Ansprechpartner: Mag. Lukas ANDRIEU LL.M, BSc.

Anmerkung

Vor Beratung Kontaktaufnahme mit Fachgruppe Voraussetzung: Ingenieurbüros, Fachgruppe − Dienststellenkontakt − WKO

Einreichung

Vor Inanspruchnahme der Beratung ist zwingend eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Fachgruppe erforderlich, um den Beratungsscheck zu erhalten.

Ansprechpartner:innen in der Wirtschaftskammer

Ingenieurbüros, Fachgruppe
Körblergasse 111-113
8010 Graz
ingenieurbueros@wkstmk.at
T +43 316 601 − 512

Richtlinien als PDF

BERATUNGSSCHECK: Kostenlose Erstberatung für Ingenieurbüros


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.