Steiermark: Alarmanlagenförderung für Tabaktrafikanten
Nur für Mitglieder des Landesgremiums der steirischen Tabaktrafikanten
Einstellungen
Förderungswerber
Mitglieder des Landesgremiums der Tabaktrafikanten
Förderungsgegenstand
Alarmanlagen bzw. eine im Zusammenhang mit Sicherheit belegte Investition werden vom steirischen Landesgremium gefördert.
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss für
- Tabakfachgeschäfte € 300,- und
- verbundene Trafiken € 150,-
Anmerkung
Es kann nur ein Antrag pro Unternehmen gestellt werden und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Einreichung
Nach Projektumsetzung mit Kopie der bezahlten Rechnung, Nachweise über Installationskosten bzw. über die Umrüstung/Modernisierung bestehender Alarmanlagen hier einreichen:
Landesgremium der steirischen Tabaktrafikanten
Körblergasse 111-113, 8010 Graz
Daniela Freisacher
M tabaktrafikanten@wkstmk.at
T 0316/601-587
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.