Zum Inhalt springen
Zwei Personen stehen vor Servern und blicken auf aufgeklapptes Notebook, das eine Person in Händen hält
© Gorodenkoff | stock.adobe.com

Niederösterreich: Geförderte Beratung Betriebsanlagengenehmigung

Unterstützung bei behördlichen Genehmigungsverfahren sowie bei technischen Fragestellungen zur Betriebsanlage durch die Förderung externer Beratungsleistungen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Niederösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Betriebsmittel
Nachfolge
Übergabe
Gründung
Start-Ups, Scale-Ups & Spin-Offs
Arbeitnehmer:innenschutz

Förderungswerber 

Mitglieder der Wirtschaftskammer NÖ, Unternehmen in Gründung

Förderungszweck 

Die Beratungsleistungen bieten Unterstützung bei behördlichen Genehmigungs­verfahren, bei technischen Fragestellungen zur Betriebsanlage. Förderung von Beratungsleistungen externer Berater.

Nutzen

  • Rechtssicherheit
  • Haftungsminimierung
  • Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung

Förderungsgegenstand

  • Betriebsanlagengenehmigungen
  • Emissionen (Lärm/Luft)
  • Abfall
  • Abwasser
  • Arbeitsstättenverordnung
  • VEXAT
  • Regelmäßige Überprüfung der Betriebsanlage (§ 82b GewO)
  • Brandschutz

Ausschlussgrund 

  • kein Mitglied der Wirtschaftskammer NÖ
  • kein Gründungsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in NÖ

Art und Ausmaß der Förderung 

  • Kurzberatung: max. 8 Stunden, Pauschal € 880,- (exkl. USt.) – zu 100 % gefördert
  • Schwerpunktberatung: max. 20 Stunden, max. € 55,-/Stunde (exkl. USt.)* 

*Die Förderung basiert auf einem fiktiven Stundensatz von € 90,-. Bei einem Stundensatz unter € 90,- wird die Förderung proportional reduziert. 

Einreichung 

Förderantrag online über das WKO-Benutzerkonto
+43 2742 851 16903
bag@wknoe.at

Richtlinientext als PDF 

Richtlinientext 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.