Niederösterreich: Geförderte Beratung Betriebsanlagengenehmigung
Unterstützung bei behördlichen Genehmigungsverfahren sowie bei technischen Fragestellungen zur Betriebsanlage durch die Förderung externer Beratungsleistungen
Einstellungen
Förderungswerber
Mitglieder der Wirtschaftskammer NÖ, Unternehmen in Gründung
Förderungszweck
Die Beratungsleistungen bieten Unterstützung bei behördlichen Genehmigungs¬verfahren, bei technischen Fragestellungen zur Betriebsanlage. Förderung von Beratungsleistungen externer Berater.
Nutzen:
- Rechtssicherheit
- Haftungsminimierung
- Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung
Förderungsgegenstand
- Betriebsanlagengenehmigungen
- Emissionen (Lärm/Luft)
- Abfall
- Abwasser
- Arbeitsstättenverordnung
- VEXAT
- Regelmäßige Überprüfung der Betriebsanlage (§ 82b GewO)
- Brandschutz
Ausschlussgrund
- kein Mitglied der Wirtschaftskammer NÖ
- kein Gründungsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in NÖ
Art und Ausmaß der Förderung
- Kurzberatung: max. 8 Stunden, Pauschal 880 Euro (exkl. USt.) – zu 100 % gefördert
- Schwerpunktberatung: max. 20 Stunden, max. 55 Euro/Stunde (exkl. USt.)*)
*) Die Förderung basiert auf einem fiktiven Stundensatz von 90 Euro. Bei einem Stundensatz unter 90 Euro wird die Förderung proportional reduziert.
Einreichung
Förderantrag online über das WKO Benutzerkonto
Telefon: +43 2742 851 16903
E-Mail: bag@wknoe.at
Richtlinientext als PDF
Richtlinientext: Förderrichtlinien für geförderte Beratungen der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ)
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.