Steiermark: Cyber!Sicher fördert IT-Sicherheit von Unternehmen
Zielgruppen der Förderungsaktion sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
Einstellungen
Förderungswerber
Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) inkl. Hotellerie und Gastronomie, die ihren Hauptstandort bzw. Sitz der Geschäftsleitung in der Steiermark haben
Förderungszweck
Ist die Unterstützung steirischer Unternehmen bei der Bewältigung der Bedrohungen durch Cyber-Kriminalität sowie die Förderung von Aktivitäten, die darauf ausgerichtet sind, die IT-Sicherheit im Unternehmen zu erhöhen.
Förderungsgegenstand
Beratungs,-Investitions-, und Schulungsprojekte im Zusammenhang mit IT-Sicherheit
Ausschlussgrund
Ausschlussgrund Unternehmen, die selbst IT-Sicherheitsdienstleistungen in den von der gegenständlichen Förderungsaktion, anbieten
Art und Ausmaß der Förderung
- max. 30 % Zuschuss bzw. max. 15.000 Euro
- bei mind. 5.000 Euro und max. 50.000 Euro anrechenbarer Gesamtprojektkosten
Anmerkung
Nicht gefördert werden:
- Reine IT-Hard- bzw. -Softwareinvestitionen
- Ersatzinvestitionen bzw. Austausch von bestehender IT-Infrastruktur
- Projekte, in denen keine Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter:innen mit Zugang zu IT-Arbeitsplätzen vorgesehen sind
Einreichung
Vor Projektbeginn ausschließlich online über das Förderportal bei der
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
Telefon: +43 316 7093 0
E-Mail: office@sfg.at
Richtlinientext
Styrian Food Hub (SFG): Cyber!Sicher − Die Förderung für IT-Sicherheit in KMU
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.