Steiermark: Call KI-Innovationen für die Grazer Wirtschaft – A.I. LOVE GRAZ
Förderung von marktorientierten KI-Pilotprojekten, -Prototypen und -Anwendungsfällen für Grazer Unternehmen
Einstellungen
Förderungswerber
Antragsberechtigt sind:
- Einzelunternehmen
- Kleinst- und Kleinunternehmen laut EU-KMU-Definition
- Startups (nicht älter als 10 Jahre, innovatives Geschäftsmodell, relevantes Wachstumspotenzial)
Voraussetzung: Sitz oder Betriebsstätte in Graz; die KI-Leistung muss in Graz entwickelt, angeboten oder pilotiert werden.
Förderungszweck
Unterstützung von Grazer Unternehmen bei der Entwicklung und Einführung marktorientierter KI Lösungen zur:
- Reduktion von Innovationsrisiken,
- Validierung von Pilotprojekten unter realen Marktbedingungen,
- Erleichterung des Markteintritts von KI-Lösungen,
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Graz.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden insbesondere
- KI-Pilotprojekte,
- erste Prototypen,
- konkrete KI-Anwendungsfälle im betrieblichen Umfeld,
mit nachweisbarem wirtschaftlichem Nutzen und verantwortungsvollem KI-Einsatz.
Ausschlussgrund
Nicht förderbar sind Projekte, die:
- keine marktorientierte Anwendung erkennen lassen,
- nicht in Graz entwickelt oder pilotiert werden,
- keinen wirtschaftlichen Nutzen oder keine Umsetzbarkeit darstellen.
(explizit nicht auf der Seite, aber aus den offiziellen Kriterien eindeutig ableitbar; alle Positivkriterien setzen Marktnutzen & Graz-Bezug zwingend voraus)
Art und Ausmaß der Förderung
Bis zu 75 % der projektbezogenen Kosten, maximal 3.000 Euro pro Projekt.
Fokus auf:
- Anwendungsnähe,
- wirtschaftlichen Mehrwert,
- verantwortungsvollen KI Einsatz.
Anmerkung
Die Initiative ist Teil der Wirtschaftsstrategie Graz 2030 im Transformationsfeld „Entrepreneurship und Neue Arbeitswelt“. Effizienzsteigerungen durch KI von 10 – 16 % gelten laut Studien als realistisch (v. a. IT, Administration, Sales, Finance, F&E).
Einreichung
Mittels Online-Antrag bei der Stadt Graz unter Call: KI-Innovationen für die Grazer Wirtschaft − Portal der Wirtschaft Graz | Einreichfrist: 9. Februar bis 31. März 2026
Richtlinientext
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.