Zum Inhalt springen
Personen mit Brillen blicken freudig auf einen Bildschirmmonitor in einem hellen, modernen Büro
© bnenin | stock.adobe.com

AMS Steiermark: EPU-Beihilfe für die Einstellung des 1. Mitarbeiters

Förderung der Lohn- und Lohnnebenkosten 

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Personalanstellung

Förderungswerber

Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die

  • seit mehr als drei Monaten voll GSVG-versichert sind und
  • erstmalig oder nach fünf Jahren

ihren ersten Mitarbeiter im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses anstellen (über Geringfügigkeit)

Förderungszweck

Unterstützung bei der Anstellung des ersten Mitarbeiters während des ersten Anstellungsjahres

Förderungsgegenstand

Lohn- und Lohnnebenkosten des ersten Mitarbeiters

Ausschlussgrund

  • Dienstverhältnisse, die weniger als 2 Monate dauern
  • Einstellung von:
    • geschäftsführenden Organen
    • Lehrlingen
    • Ehepartner:innen, Lebensgefährt:innen, Eltern, Großeltern, Verwandten bis zum 2. Grad
    • Stief- und Adoptivkindern
    • freie Dienstnehmer:innen
    • Werkvertragsnehmer:innen und neuen Selbständigen

Art und Ausmaß der Förderung

  • 25 % des Bruttogehaltes für 12 Monate
  • Bei Arbeitsverhältnissen, die weniger als ein Jahr dauern, erfolgt eine Aliquotierung.

Anmerkung

  • Der/Die erste Mitarbeiter:in muss unmittelbar zuvor beim AMS mindestens 2 Wochen arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sein.
  • Das Beschäftigungsausmaß muss dabei mindestens 50 % betragen und mindestens 2 Monate dauern.

Einreichung

Innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der regionalen Geschäftsstelle: entweder beim AMS oder über das eAMS-Konto.

Richtlinientext

AMS EPU: Förderung für die erste Arbeitskraft


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.