AMS Steiermark: EPU-Beihilfe für die Einstellung des 1. Mitarbeiters
Förderung der Lohn- und Lohnnebenkosten
Einstellungen
Förderungswerber
Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die
- seit mehr als drei Monaten voll GSVG-versichert sind und
- erstmalig oder nach fünf Jahren
ihren ersten Mitarbeiter im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses anstellen (über Geringfügigkeit)
Förderungszweck
Unterstützung bei der Anstellung des ersten Mitarbeiters während des ersten Anstellungsjahres
Förderungsgegenstand
Lohn- und Lohnnebenkosten des ersten Mitarbeiters
Ausschlussgrund
- Dienstverhältnisse, die weniger als 2 Monate dauern
- Einstellung von:
- geschäftsführenden Organen
- Lehrlingen
- Ehepartner:innen, Lebensgefährt:innen, Eltern, Großeltern, Verwandten bis zum 2. Grad
- Stief- und Adoptivkindern
- freie Dienstnehmer:innen
- Werkvertragsnehmer:innen und neuen Selbständigen
Art und Ausmaß der Förderung
- 25 % des Bruttogehaltes für 12 Monate
- Bei Arbeitsverhältnissen, die weniger als ein Jahr dauern, erfolgt eine Aliquotierung.
Anmerkung
- Der/Die erste Mitarbeiter:in muss unmittelbar zuvor beim AMS mindestens 2 Wochen arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sein.
- Das Beschäftigungsausmaß muss dabei mindestens 50 % betragen und mindestens 2 Monate dauern.
Einreichung
Innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der regionalen Geschäftsstelle: entweder beim AMS oder über das eAMS-Konto.
Richtlinientext
AMS EPU: Förderung für die erste Arbeitskraft
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.