Steiermark: Förderung des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels für Werbemaßnahmen und Weiterbildung
Zuschuss für Weiterbildungsmaßnahmen und Werbeformen
Einstellungen
Förderungswerber
Die Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung gilt ausschließlich im Bereich des Handels mit Foto-, Optik- und Medizinprodukten.
Gefördert werden nur Maßnahmen von Unternehmen, die Ihren Verkaufsschwerpunkt in einer der Branchen der steirischen Fachvertretung des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels haben und Mitglied der Fachvertretung sind.
Förderungsgegenstand
- Printwerbung: Inserate in Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften etc.
- Digitalisierung: Homepage- und Webshoperstellung
- Radiowerbung: Spots bei verschiedenen Radiosendern, (z.B.: Ö3, Antenne Steiermark etc.)
- Online-Werbung: Werbe-Banner auf Webseiten, (z.B.: auf www.kleinezeitung.at; meinbezirk.at etc.)
- Kongress- und Messeausstellungen: Stand- und Mietkosten auf einem Kongress/einer Messe
- Ausbildung und Aufnahme eines Lehrlings in den Lehrberufen Foto- und Multimediakaufmann/-frau und Medizinproduktekaufmann/-frau
- förderbare Weiterbildung: Kurse zur Weiterbildung bzw. Höherqualifizierung der Unternehmerin/des Unternehmers und seiner Mitarbeiter:innen im unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Handelsgewerbe in den Branchen Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel (z.B.: EDV-Kurse, betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kurse, Verkaufstrainings, Photoshop-Grundkurs, Produktschulungen).
Ausschlussgrund
Nicht von der Förderung umfasst sind:
- Postgebühren für Sendungen
- Werbemaßnahmen, die nicht die Handelstätigkeit betreffen
- Anschaffung von Werbemitteln (z.B. Kalender, Flyer, USB-Sticks etc.)
- Anschaffung von Betriebsmitteln (z.B. PC, Laptop etc.)
- Hotelkosten und/oder Reisekosten
- Domain- oder Wartungsgebühren für Homepage/Webshop
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen die den Dienstleistungsbereich betreffen
- Sprachkurse
Unternehmen, die mit der Entrichtung der Grundumlage an die Fachvertretung des Foto-,Optik- und Medizinproduktehandels im Rückstand sind, sind von der Inanspruchnahme der Förderaktion 2026 ausgeschlossen und werden bei den angebotenen Förderungen nicht berücksichtigt.
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss in der Höhe von 50 % des Nettobetrages, max. 800 Euro pro Unternehmen und Jahr
Anmerkung
Unternehmen, die im Jahr 2026 Mitglied in der Fachvertretung des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels werden, können die Förderaktion 2026 in Anspruch nehmen, wenn die Grundumlage für das betreffende Jahr (in vollem Umfang) entrichtet wurde.
Einreichung
Um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, übersenden Sie uns bitte auf dem Postweg bzw. per E-Mail folgende Unterlagen bis spätestens 15. Dezember 2026
- Antragsformular Förderung für Investitionen im Bereich Werbung und Weiterbildung im Jahr 2026 Fachvertretung des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel (vollständig ausgefüllt u. firmenmäßig gefertigt)
- Rechnungskopie(n)
- Zahlungsbestätigung(en)
- Nachweis der Maßnahme(n)
- Bei Werbung: Belegexemplar des Inserates/der getätigten Werbung z.B. in Form eines Fotos/Screenshots
- Bei einer Messe bzw. einem Kongress: Foto vom Stand
- Bei Aufnahme eines Lehrlings: Kopie des Lehrvertrags
- Bei Weiterbildung: Teilnahmebestätigung der Weiterbildungsmaßnahme
an die Wirtschaftskammer Steiermark
BG des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels Fachvertretung Steiermark
Körblergasse 111 – 113
8010 Graz
Telefon: +43 316/601 − 572
E-Mail: 316@wkstmk.at
Richtlinientext
Förderrichtlinien: Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung im Kalenderjahr 2026
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.