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Abgestellte bunte Fahrräder in einer Reihe, Vorderreifen mit Katzenaugen
© Oleg | stock.adobe.com

Steiermark: Stadt Graz fördert Fahrradabstellanlagen 

Reduktion von Feinstaub und CO₂-Emissionen im Stadtgebiet

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2025 – 31.12.2026
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Mobilität

Förderungswerber 

Sind alle physischen oder juristischen Personen sowie Personengesellschaften mit Standort Graz-Stadt

Förderungszweck 

Reduktion von gesundheitsschädlichen Feinstpartikel sowie der CO2-Emissionen im Grazer Stadtgebiet

Förderungsgegenstand

Errichtung von Fahrradabstellanlagen bzw. Fahrradabstellbox inkl. Überdachung und Zufahrtsfläche

Art und Ausmaß der Förderung 

Zuschuss für

  • i.H.v. 20 % bzw. max. 35 Euro pro Fahrradabstellplatz ohne Überdachung der
  • i.H.v. 20 % bzw. max. 470 Euro für überdachte Fahrradabstellplätze und Fahrradboxen mit oder ohne Ladestationen für E‑Bikes 

  • zusätzlich 50 Euro bei nachgewiesenem Einsatz von Ökostrom 
  • zusätzlich 150 Euro Bonus pro nachgewiesenem, aufgelassenem PKW-Abstellplatz 

Einreichung 

Spätestens 3 Monate nach Rechnungslegung mittels ausgefüllten Antragsformulars Fahrradförderungen inkl. erforderlicher Unterlagen:

Umweltamt
8010 Graz
Schmiedgasse 26
Telefon: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Richtlinientext

Stadt Graz: Umweltförderung Fahrradabstellanlagen


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.