Steiermark: Stadt Graz fördert Fahrradabstellanlagen
Reduktion von Feinstaub und CO₂-Emissionen im Stadtgebiet
Einstellungen
Förderungswerber
Sind alle physischen oder juristischen Personen sowie Personengesellschaften mit Standort Graz-Stadt
Förderungszweck
Reduktion von gesundheitsschädlichen Feinstpartikel sowie der CO2-Emissionen im Grazer Stadtgebiet
Förderungsgegenstand
Errichtung von Fahrradabstellanlagen bzw. Fahrradabstellbox inkl. Überdachung und Zufahrtsfläche
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss für
- i.H.v. 20 % bzw. max. 35 Euro pro Fahrradabstellplatz ohne Überdachung der
- i.H.v. 20 % bzw. max. 470 Euro für überdachte Fahrradabstellplätze und Fahrradboxen mit oder ohne Ladestationen für E‑Bikes
- zusätzlich 50 Euro bei nachgewiesenem Einsatz von Ökostrom
- zusätzlich 150 Euro Bonus pro nachgewiesenem, aufgelassenem PKW-Abstellplatz
Einreichung
Spätestens 3 Monate nach Rechnungslegung mittels ausgefüllten Antragsformulars Fahrradförderungen inkl. erforderlicher Unterlagen:
Umweltamt
8010 Graz
Schmiedgasse 26
Telefon: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at
Richtlinientext
Stadt Graz: Umweltförderung Fahrradabstellanlagen
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.