Steiermark: Stadt Graz Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen
Nachhaltige Energieversorgung für mehrgeschossige Wohnbauten
Einstellungen
Förderungswerber
Sind alle physischen oder juristischen Personen sowie Personengesellschaften mit Standort Graz-Stadt.
Förderungszweck
Reduzierung von Emissionen und des Verbrauches fossiler Energieträger
Förderungsgegenstand
Dachintegrierte, auf Dächern aufgestellte oder fassadenintegrierte Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen an/bei mehrgeschossigen Objekten mit Wohnnutzung (mind. 5 Einheiten) für deren Energieversorgung.
Art und Ausmaß der Förderung
- Eigennutzung: Zuschuss i.H.v. max. 300 Euro pro kWp bzw. max. 20.000 Euro pro Objekt bzw. max. 2,0 kWp pro Wohneinheit
- Keine Eigennutzung: Zuschuss i.H.v. max. 190 Euro pro kWp bzw. max. 20.000 Euro pro Objekt bzw. max. 2,0 kWp pro Wohneinheit
Anmerkung
Die Förderungsabwicklung kann in einem „einstufigen Verfahren“ oder „zweistufigen Verfahren“ mit Zusicherung erfolgen (siehe Richtlinien Stadt Graz: Umweltförderung PV-Gemeinschaftsanlagen).
Einreichung
Spätestens 3 Monate nach Rechnungslegung mittels ausgefüllten Antragsformulars Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen Förderung inkl. erforderlicher Unterlagen an
Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Telefon: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at
Richtlinientext
Stadt Graz: Umweltförderung PV-Gemeinschaftsanlagen
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.