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Person mit weißem Schutzhelm steht auf einem Dach. Auf dem Dach sind mehrere Solarpaneele, die jeweils einen Metallrahmen haben. Die Person hat ihre Hände auf einem Metallrahmen. Der Himmel ist blau
© Panumas | stock.adobe.com

Steiermark: Stadt Graz Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen

Nachhaltige Energieversorgung für mehrgeschossige Wohnbauten 

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2025 – 31.12.2026
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Erneuerbare Energie

Förderungswerber 

Sind alle physischen oder juristischen Personen sowie Personengesellschaften mit Standort Graz-Stadt.

Förderungszweck 

Reduzierung von Emissionen und des Verbrauches fossiler Energieträger

Förderungsgegenstand

Dachintegrierte, auf Dächern aufgestellte oder fassadenintegrierte Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen an/bei mehrgeschossigen Objekten mit Wohnnutzung (mind. 5 Einheiten) für deren Energieversorgung.

Art und Ausmaß der Förderung 

  • Eigennutzung: Zuschuss i.H.v. max. 300 Euro pro kWp bzw. max. 20.000 Euro pro Objekt bzw. max. 2,0 kWp pro Wohneinheit
  • Keine Eigennutzung: Zuschuss i.H.v. max. 190 Euro pro kWp bzw. max. 20.000 Euro pro Objekt bzw. max. 2,0 kWp pro Wohneinheit

Anmerkung 

Die Förderungsabwicklung kann in einem „einstufigen Verfahren“ oder „zweistufigen Verfahren“ mit Zusicherung erfolgen (siehe Richtlinien Stadt Graz: Umweltförderung PV-Gemeinschaftsanlagen).

Einreichung 

Spätestens 3 Monate nach Rechnungslegung mittels ausgefüllten Antragsformulars Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen Förderung inkl. erforderlicher Unterlagen an

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Telefon: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Richtlinientext

Stadt Graz: Umweltförderung PV-Gemeinschaftsanlagen


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.