Niederösterreich: Gründungszuschuss des Landes und der Wirtschaftskammer NÖ
Zuschuss für Jungunternehmer zu Neugründung und Übernahme
Einstellungen
Förderungswerber
Förderungswerber sind kleine und mittlere Unternehmen, die der gewerblichen Wirtschaft bzw. der Tourismus- und Freizeitwirtschaft angehören. Antragsberechtigt sind Unternehmen bis zu drei Jahre nach der Betriebsgründung durch einen Jungunternehmer.
Förderungszweck
Förderung speziell für Jungunternehmer zwecks Ansiedelung von neu gegründeten Unternehmen und Sicherung des Fortbestandes von bestehenden Unternehmen.
Förderungsgegenstand
Förderbar sind Kosten einer Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte.
Ausschlussgrund
Nicht antragsberechtigt sind jedenfalls
- große Unternehmen
- Kreditinstitute
- Versicherungsunternehmen
- Forschungseinrichtungen
- Unternehmen an denen der Bund mit mindestens 50 % des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften betreibt, sowie Unternehmen, die der Bund durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht
- Unternehmen in den Bereichen Fischerei und Aquakultur, Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß DeM-VO 1 Abs 1.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 10 % (maximal € 2.000,-) der förderbaren Kosten.
Anmerkung
Das geförderte Vorhaben ist innerhalb eines Jahres ab Antragstellung durchzuführen und abzurechnen.
Einreichung
Der schriftliche Förderantrag ist bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich über das Benutzerkonto zu stellen, bevor etwaige Bestellungen oder Auftragserteilungen durchgeführt wurden. Ihre WKNÖ Bezirks- u. Außenstellen unterstützen Sie rund um die Einreichung.
Richtlinientext
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.