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Lächelnde bärtige Person mit Brillen in dunkelblauer Schürze hält Arme verschränkt vor Körper und blickt zur Seite im Hintergrund verschwommen Raum mit weißen Ziegelwänden mit Holztischen auf denen umgedrehte Stühle gestellt sind und Holztheke
© Kostiantyn | stock.adobe.com

Niederösterreich: Gründungszuschuss des Landes und der Wirtschaftskammer NÖ

Zuschuss für Jungunternehmer zu Neugründung und Übernahme

Einstellungen

Geltungsdauer:
bis auf Widerruf
Standort:
Niederösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Gründung
Nachfolge
Nahversorgung
Start-Ups, Scale-Ups & Spin-Offs
Übergabe

Förderungswerber

Förderungswerber sind kleine und mittlere Unternehmen, die der gewerblichen Wirtschaft bzw. der Tourismus- und Freizeitwirtschaft angehören. Antragsberechtigt sind Unternehmen bis zu drei Jahre nach der Betriebsgründung durch einen Jungunternehmer.

Förderungszweck

Förderung speziell für Jungunternehmer zwecks Ansiedelung von neu gegründeten Unternehmen und Sicherung des Fortbestandes von bestehenden Unternehmen.

Förderungsgegenstand

Förderbar sind Kosten einer Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte.

Ausschlussgrund

Nicht antragsberechtigt sind jedenfalls

  • große Unternehmen
  • Kreditinstitute
  • Versicherungsunternehmen
  • Forschungseinrichtungen
  • Unternehmen an denen der Bund mit mindestens 50 % des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften betreibt, sowie Unternehmen, die der Bund durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht
  • Unternehmen in den Bereichen Fischerei und Aquakultur, Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß DeM-VO 1 Abs 1.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 10 % (maximal € 2.000,-) der förderbaren Kosten.

Anmerkung

Das geförderte Vorhaben ist innerhalb eines Jahres ab Antragstellung durchzuführen und abzurechnen.

Einreichung

Der schriftliche Förderantrag ist bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich über das Benutzerkonto zu stellen, bevor etwaige Bestellungen oder Auftragserteilungen durchgeführt wurden. Ihre WKNÖ Bezirks- u. Außenstellen unterstützen Sie rund um die Einreichung.

Richtlinientext

Gründungszuschuss NÖ


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.