Stadt Linz: Investitionszuschuss
Förderung von Investitionen für Wirtschaftsbetriebe und Wirtschaftstreibende, Kleinst- und Kleinunternehmen
Einstellungen
Förderungswerber
Wirtschaftsbetriebe und Wirtschaftstreibende Insbesondere: Kleinst- und Kleinunternehmen – dazu zählen bspw. Nahversorger*innen, Gastronomiebetriebe, u.a. (nähere Definition auf Seite 2 dieses Schwerpunktprogrammes)
Förderungsgegenstand
- Unterstützung bei Investitionen
- Neuansiedlung in Linz oder Standortwechsel innerhalb von Linz (branchenunabhängig)
- Modernisierung & Ausstattung o „Verschönerungsmaßnahmen“- Insbesondere Attraktivierung von Geschäftslokalen (z.B. Mobiliar, Gastgärten, Innenausbau, o.ä.)
- Barrierefreiheit
- Bauliche Maßnahmen (z.B. Rampen, Hebelifte, barrierefreie Sanitäranlagen, automatische Türöffner, Leitsysteme, o.ä.) Nachhaltigkeit und Energieeffizienz werden positiv bewertet
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden mittlere- und Großunternehmen. Unternehmensbeteiligungen werden hinsichtlich der Förderwürdigkeit gesondert geprüft.
Art und Ausmaß der Förderung
Förderhöhe wird individuell vom zuständigen Organ entschieden, jedoch bis maximal 5.000,- Euro der anrechenbaren Investitionskosten
Einreichung
vor Beginn des Investitionsprojekts sowie einmal pro Jahr je Förderwerber*in bzw. Projekt
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.