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Schiff liegt an Ankerplatz auf Fluss an sonnigem Tag mit blauem Himmel, daneben Gebäude einer Stadt und Grünflächen
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Stadt Linz: Investitionszuschuss

Förderung von Investitionen für Wirtschaftsbetriebe und Wirtschaftstreibende, Kleinst- und Kleinunternehmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2026-31.12.2026
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Betriebsmittel
Gründung
Nachfolge
Nahversorgung

Förderungswerber 

Wirtschaftsbetriebe und Wirtschaftstreibende Insbesondere: Kleinst- und Kleinunternehmen – dazu zählen bspw. Nahversorger*innen, Gastronomiebetriebe, u.a. (nähere Definition auf Seite 2 dieses Schwerpunktprogrammes)

Förderungsgegenstand

  • Unterstützung bei Investitionen 
  • Neuansiedlung in Linz oder Standortwechsel innerhalb von Linz (branchenunabhängig) 
  • Modernisierung & Ausstattung o „Verschönerungsmaßnahmen“- Insbesondere Attraktivierung von Geschäftslokalen (z.B. Mobiliar, Gastgärten, Innenausbau, o.ä.) 
  • Barrierefreiheit
    • Bauliche Maßnahmen (z.B. Rampen, Hebelifte, barrierefreie Sanitäranlagen, automatische Türöffner, Leitsysteme, o.ä.) Nachhaltigkeit und Energieeffizienz werden positiv bewertet

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden mittlere- und Großunternehmen. Unternehmensbeteiligungen werden hinsichtlich der Förderwürdigkeit gesondert geprüft.

Art und Ausmaß der Förderung 

Förderhöhe wird individuell vom zuständigen Organ entschieden, jedoch bis maximal 5.000,- Euro der anrechenbaren Investitionskosten

Einreichung 

vor Beginn des Investitionsprojekts sowie einmal pro Jahr je Förderwerber*in bzw. Projekt

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.