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Person mit Brille und sanften Lächeln hält Stift Richtung Hals und unterhält sich mit weiterer Person in Rückenansicht
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Steiermark: Aus- und Weiterbildungsförderung der Fachgruppe der persönlichen Dienstleister   

Höherqualifizierung der Mitglieder

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1. bis 31.12.2026
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen
Kreativwirtschaft

Förderungswerber

Aktive Mitglieder der Fachgruppe der persönlichen Dienstleister der WKO Steiermark mit aufrechter Gewerbeberechtigung (nicht ruhend) und ohne Rückstand bei der Grundumlage.

Zwei Fördermodelle:

  • Mitglieder ohne Ausbildungsempfehlung
  • Mitglieder mit abgeschlossener oder 2026 abzuschließender Grundausbildung lt. Ausbildungsempfehlungen

Förderungszweck

  • Steigerung der Professionalität
  • Erhöhung der Qualität der Dienstleistungen
  • Verbesserung des Kundennutzens
  • Imageaufwertung des Berufsstandes
  • Förderung eines fairen Wettbewerbs

Förderungsgegenstand

Modell A – Ohne Ausbildungsempfehlung

  • Förderung für Mitglieder jener Berufszweige der FG der persönlichen Dienstleister
  • Fachspezifische Aus  und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Nur bei ÖCERT-zertifizierten Bildungsanbietern
  • mindestens 16 UE à 45 Minuten

Modell B – Mit Ausbildungsempfehlung:

  • Ausbildungsempfehlung sind im Bereich Humanenergetik, Raumenergetik, Tierdienstleister, Farb-, Typ-, Stil- und Imageberatung und Astrologie
  • Fachspezifische Weiterbildungsmaßnahmen mindestens 16 UE á 45 min
  • Grundausbildung lt. Ausbildungsempfehlungen, sofern 2026 abgeschlossen

Ausschlussgrund

  • Keine Förderung für Mitarbeitende eines Unternehmens
  • Keine Förderung für Kurse der Fachgruppe / des Fachverbandes
  • Keine Förderung für Kurse, die zu einer anderen Gewerbeberechtigung gehören
  • Kein Anspruch bei ruhender Gewerbeberechtigung
  • Kein Anspruch bei Rückstand der Grundumlage
  • Unvollständige oder falsche Angaben bei Antragstellung oder widerrechtliche Inanspruchnahme der Förderung können zu Ablehnung oder Rückforderung der Förderung führen.

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss i.H.v. 50 % der Kursgebühren max. 500 Euro pro Person und Kalenderjahr (keine Förderung von Fahrt-, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten)

Anmerkung

  • Es besteht kein Rechtsanspruch.
  • Einreichung ausschließlich mit den offiziellen Formularen der Fachgruppe
  • Unvollständige oder falsche Angaben führen zur Ablehnung oder Rückforderung.

Einreichung

Ausschließlich schriftlich mittels Antragsformulars inkl. Unterlagen:

  • Kursbestätigung mit UE-Angaben
  • Rechnung & Zahlungsbestätigung
  • ggf. Nachweis Grundausbildung
  • ggf. QM-Nachweis
  • ggf. Erste Hilfe-Nachweis

Fachgruppe der persönlichen Dienstleister
Körblergasse 111–113
8010 Graz
E-Mail: persdl@wkstmk.at
Telefon: +43 316 / 601 – 278

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.