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Zwei Personen in Fabrik stehend umgeben von
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Steiermark: Weiterbildungsförderung für Mitglieder der Landesinnung der Mechatroniker

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Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1. bis 31.12.2026 – vorbehaltlich vorzeitiger Budgetausschöpfung
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen

Förderungswerber

Aktive Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Mechatroniker sowie für deren Mitarbeiter:innen

Förderungszweck

Steigerung der Professionalität sowie Qualifikationssteigerung

Förderungsgegenstand

Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen

Ausschlussgrund

  • Fortbildungen, die von der Innung selbst organisiert und ausgeschrieben werden 
  • Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlinge
  • Mitgliedsunternehmen, die mit der Grundumlage im Rückstand sind

Art und Ausmaß der Förderung

  • Zuschuss i.H.v. max. 50 % der Nettokurskosten bzw. max. 400 Euro pro Kurs und Teilnehmer:in
  • max. Zuschuss i.H.v. 800 Euro pro Betrieb im Förderungszeitraum (inkl. aller Filialbetriebe)

Anmerkung

Es handelt sich um eine „De-minimis“-Förderung.

Einreichung

Formlos inkl. der erforderlichen Unterlagen bei der


Wirtschaftskammer Steiermark
Landesinnung der Mechatroniker 
Körblergasse 111–113, 8010 Graz
Telefon: +43 316 601 − 274
E-Mail: mechatroniker@wkstmk.at

Richtlinientext

Förderaktion der Landesinnung der Mechatroniker in der Steiermark 2026


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.