Skills Scheck 2025
Transformationsoffensive – Qualifizierung
Einstellungen
Förderungswerber
Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich. Beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis Verordnung sowie die darin gelisteten Ausnahmen.
Bitte beachten Sie, dass Unternehmen in Gründung nicht einreichberechtigt sind.
Förderungszweck
Mit den Skills Schecks soll Unternehmen mit einer Niederlassung in Österreich ein niederschwelliger Zugang zu einem Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht werden. Ziel ist es, durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, Fachkräfte in Unternehmen beim Wandel zu einer nachhaltigen, digitalisierten und zukunftsfitten Wirtschaft zu unterstützen.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden die Kosten von beruflichen Weiterbildungen, deren Schulungsinhalte überwiegend zu einer nachhaltigen und/oder digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung aufweisen.
Die Mittel für Weiterbildungsanträge im Bereich Digitalisierung sind bereits ausgeschöpft. Es können nur noch Anträge für Weiterbildungen im Bereich ökologische Nachhaltigkeit gestellt werden.
Ausschlussgrund
- vor Einreichung begonnene oder abgeschlossene Weiterbildungen
- Weiterbildungen, die keine deutlichen Schwerpunkte in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung setzen, oder diese nur geringfügig behandeln.
- die Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Konferenzen
- Beratungsleistungen
- Produktschulungen (z.B. Softwareschulungen vom Hersteller der Software)
- Digitalisierungsaspekte für Technologien oder Produktionsprozesse, die auf fossilen Energieträgern beruhen
- Nachhaltigkeitsthemen ohne Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit (z.B. CSR)
- Zertifizierungen ohne eine dazugehörige Weiterbildung
- Abschlussarbeiten ohne eine dazugehörige Weiterbildung
- Kosten der dualen Lehrausbildung
- von anderer Stelle geförderte Weiterbildungskosten
- Weiterbildungen im Ausland
- Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten
- Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, beispielsweise im Rahmen einer (Bildungs-)Karenz
- Weiterbildungen, die auf rechtliche Aspekte fokussieren (z.B. NIS2, DSGVO – außer, es geht um deren Implementierung in IT-Systemen)
- Weiterbildungen zu allgemeinen Management- bzw. Organisationskompetenzen (z.B. Projekt-, Change-, Lean-Management, Scrum, Agile)
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 Euro. Die Förderquote beträgt maximal 50 % der förderbaren externen Weiterbildungskosten.
Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe:
• Bei 5.000 Euro Weiterbildungskosten werden 50 % gefördert, also 2.500 Euro.
• Bei10.000 Euro Weiterbildungskosten werden 50 % gefördert, also 5.000 Euro.
• Bei 12.000 Euro Weiterbildungskosten tritt die Deckelung von max. 5.000 Euro in Kraft.
Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 5 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden.
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt (der Nettobetrag wird gefördert).
Anmerkung
Ansprechpartner in der FFG:
Skills Scheck
M skills-scheck@ffg.at
Hinweis: Ausschreibungen zu bestimmten Themen und Schwerpunkten finden Sie über den Newsletter, die FFG-Webseite unter "Themen und Schwerpunkte" oder direkt beim FFG-Förderservice.
Einreichung
Die aktuelle Ausschreibung ist von 24.3.2025 bis 30.1.2026 geöffnet.
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.