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Zwei Hände halten schräg ein Weinglas am Stiel, gefüllt mit etwas Rotwein. Darunter befindet sich ein Clipboard mit Blättern Papier beschriftet mit Wine Tasting sowie Bewertungsnoten, im Hintergrund stehen weitere Flaschen nummeriert
© Microgen | stock.adobe.com

Steiermark: Landesgremium für Weinhandel fördert Mitgliedsbetriebe

Gültig für Messebesuch, Sommelierausbildung und Marketingaktivitäten mit steirischen Weinen 

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf 
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen
Digitalisierung

Förderungswerber

Die Förderungen gelten für Betriebe die mind. 6 Monate im Weinhandels-Gremium Mitglied sind.

Förderungsgegenstand

  • Auslandsmesse: ProWein Düsseldorf
  • Sommelierausbildung
  • Marketingaktivitäten

Ausschlussgrund

Jenen Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen Grundumlagenrückstand aufweisen, kann keine Förderung gewährt werden. 

Art und Ausmaß der Förderung

Auslandsmesse: ProWein Düsseldorf

Das steirische Landesgremium unterstützt seine aktiven Mitglieder – wie bereits in den vergangenen Jahren – beim Messeauftritt auf der ProWein Düsseldorf.

Der Förderbetrag wird jährlich vom Landesgremium beschlossen und gleichmäßig auf alle teilnehmenden Betriebe aufgeteilt. Die Höhe der Förderung ist daher abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Betriebe.

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist eine einheitliche Hintergrundgestaltung des Messeauftrittes mit einem Landschaftsfoto.

Die teilnehmenden Betriebe werden gesondert angeschrieben; die näheren Details zur Förderung werden im Anschluss an die Messe bekannt gegeben.

Sommelierausbildung

Die Sommelierausbildung wird für max. 3 Betriebe pro Jahr mit jeweils 1.000 Euro pro Ausbildung gefördert.

Ein Antrag für die Förderung muss ans Gremium gestellt werden. Der Antrag zur Förderung muss vor dem Kurs erfolgen, die Förderung selbst erfolgt erst nach Vorlage des positiven Zeugnisses.

Marketingaktivitäten

Steirische Weinhändler haben die Möglichkeit, wenn sie Marketingaktivitäten mit steirischen Weinen planen, eine Förderung in Anspruch zu nehmen und zwar 50 % von den gesamten Kosten, aber maximal 1.000 Euro. Weiters müssen mindestens drei verschiedene Betriebe angepriesen werden. Die Förderung kann von max. 3 Betrieben pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Einreichung

Vor Kursbeginn/Weinverkostung mittels formlosen Antrages beim Gremialbüro

Wirtschaftskammer Steiermark
Landesgremium des Weinhandels
Telefon: +43 316/601 − 581 
E-Mail: weinhandel@wkstmk.at


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.