Salzburg: Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe
Förderungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Investitionen
Einstellungen
Förderungswerber
Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind, mit höchstens 20 Arbeitnehmern (ohne Lehrlinge), die über die erforderlichen (Gewerbe-)Berechtigungen verfügen und die arbeits- und sozialrechtlichen Normen beachten.
Förderungszweck
Kleinstunternehmen sollen motiviert werden, Investitionen vorzunehmen, die zur nachhaltigen Sicherung bzw. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen.
Förderungsgegenstand
- Bauliche und maschinelle Verbesserungen und/oder Erweiterungen
- Investitionen zur Erzeugung neuer oder verbesserter Produkte oder zur Erbringung neuer oder verbesserter Dienstleistungen
- Investitionen in Tourismus- oder Freizeitbetrieben, die zu einer Saisonverlängerung oder zur Gewinnung neuer Zielgruppen oder zu Qualitätsverbesserungen im Betrieb führen oder die zur Schaffung bzw. Verbesserung von Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Aufenthaltsräumen von MitarbeiterInnen beitragen.
Ausschlussgrund
- Investitionen, deren förderbare Kosten weniger als € 10.000,- betragen
- Vorhaben, die nicht durch bestehende Berechtigungen gedeckt sind
- leasingfinanzierte Investitionen
- laufende Aufwendungen ohne Projektcharakter (keine Betriebsmittelförderung)
- Investitionen, die innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit (Betriebsneugründung) durchgeführt wurden. Ausnahme: Die Erweiterung des Berechtigungsumfanges oder die kontinuierliche Fortführung einer selbständigen unternehmerischen Tätigkeit am Standort aufgrund einer neuen Berechtigung
- Ankauf bzw. Ablöse von Geschäftseinrichtungen sowie Unternehmenskäufe und die Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter
- Investitionen, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
- Investitionen, die landespolitischen Zielsetzungen und Interessen widersprechen, wie z.B. Spielsalons, Sexshops sowie der Handel und Verleih von Spielautomaten einschließlich der sogenannten "Umfeldinvestitionen"
- Ankauf von Grundstücken und Baulichkeiten
- Finanzierung von periodisch wiederkehrenden Reparaturen sowie Instandhaltungsmaßnahmen an Maschinen, Geräten, Einrichtungen sowie an Baulichkeiten.
Art und Ausmaß der Förderung
Finanzierung
- die Prämie beträgt 10% der Investitionskosten
Mindesterfordernis: förderbare Investitionskosten 10.000,- Euro max. 40.000,- Euro
Zusätzlich: Regionalförderung
- Zusätzliche Prämie von 5% (somit gesamt 15%) für Investitionen in folgenden Gemeinden:
- Bezirk Tamsweg - nationales Regionalförderungsgebiet Lungau
- Lammertal - Gemeinden Abtenau, Annaberg und Rußbach
- Saalachtal - Gemeinden Lofer, St. Martin bei Lofer, Unken und Weißbach
- Oberpinzgau - Gemeinden Krimml, Wald im Pinzgau, Neukirchen am Großvenediger, Bramberg am Wildkogel, Hollersbach, Mittersill, Stuhlfelden, Uttendorf und Niedernsill
- Unterpinzgau - Gemeinden Bruck, Dienten, Fusch, Lend, Rauris und Taxenbach
Achtung
- Investitionen, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Förderansuchen ist daher vor Investitionsbeginn einzureichen! - Ein Förderungsantrag kann jedes zweite Kalenderjahr gestellt werden.
Einreichung
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 1, Referat 1/02
Wirtschafts- und Forschungsförderung
Südtiroler Platz 11
5010 Salzburg
Richtlinientext als PDF
Richtlinientext
Links und Downloads des Landes Salzburg
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.