Offenlegung - Transparenz | Wirtschaftskammer Tirol
WKT Funktionsentschädigungen, WKT Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag sowie Wählergruppen-Förderung
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Die Wirtschaftskammer Tirol bekennt sich zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Offenlegung der Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionär:innen sowie des Rechnungsabschlusses und des Voranschlags.
Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionär:innen der Wirtschaftskammer Tirol
Die Mitglieder des Präsidiums der WKT, die Obfrauen und Obmänner der Landessparten sowie deren Stellvertreter:innen, die/der Wifi-Beiratsvorsitzende und die Bezirksstellenobleute erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal im Jahr eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung der Präsidentin bzw. des Präsidenten ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert. Abfertigungen, Ruhe- oder Versorgungsgenüsse (zb. Pensionen) sind gesetzlich ausgeschlossen und werden nicht gewährt.
Gemäß § 10 Abs 1 lit 2 b des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionär:innnen (BezBegrBVG) dürfen die monatlichen Bezüge der obersten Funktionär:innen der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (= der Kammern) auf Landesebene höchstens 130 % des Monatsbezugs eines Nationalratsabgeordneten gemäß § 1 Abs 1 BezBegrBVG betragen. Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionär:innen sind § 10 Abs 2 BezBegrBVG zufolge im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen.
Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zur Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleich groß, ist jede von ihnen um je ein Viertel zu kürzen. Jede weitere Funktionsentschädigung ist stillzulegen.
WKT-Funktionsentschädigung 12x jährlich/Bruttobetrag (gültig ab 01.11.2025)
| Funktion (WKT) | Höchstgrenze 2025 EUR | Tatsächliche Entschädigung 2025 (ab 01.11.) EUR |
|---|---|---|
| Präsident:in | 14.075,82 | 6.405,60 |
| Vizepräsident:in | 7.037,91 | 2.135,20 |
| Wifi Beiratsvorsitzende:r | 4.222,75 | 1.045,75 |
Spartenobmann | 4.926,54 | 2.018,00 |
| Spartenobmann-Stv. Spartenobfrau-Stv. | 2.463,27 | 610,50 |
| Bezirksstellenobmann Bezirksstellenobfrau | 2.815,16 | 1.437,10 |
WKT Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag
- Rechnungsabschluss 2024
- Rechnungsabschluss 2023
- Rechnungsabschluss 2022
- Rechnungsabschluss 2021
- Voranschlag 2026
- Voranschlag 2025
Wählergruppen-Förderung
Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen im Präsidium der jeweiligen Kammer beschlossen.
Die im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen erhalten eine Wählergruppenförderung im Gesamtausmaß von jährlich EUR 570.000. Dieser Betrag wird anhand der bei den Urwahlen der Wirtschaftskammerwahlen Tirol 2020 erzielten gültigen Stimmen aufgeteilt. Mangels Wählerstimmen bei der Fachliste Industrie wird ein Pauschalbetrag ausgezahlt.
Die Auszahlung des jährlichen Betrages erfolgt in zwei Tranchen.
Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.
Aufgrund der erzielten Wählerstimmen ergeben sich somit folgende jährliche Unterstützungsbeiträge:
WKT Wählergruppenförderung im Jahr 2024
| Unterstützung der Wählergruppen | Betrag in EUR |
|---|---|
| Wirtschaftsbund Tirol | 462.453,00 |
| Grüne Wirtschaft | 43.159,00 |
| Freiheitliche Wirtschaft Tirol | 38.166,00 |
| UNOS | 18.242,00 |
| Fachliste der Tiroler Industrie | 7.980,00 |
| 570.000,00 |
Transparenz-Informationen anderer Wirtschaftskammern
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Stand: 11.06.2025