Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzausbildungen
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
Förderungszweck
Erhöhung der Qualität in der Lehrausbildung
Förderungsgegenstand
- Ausbildungsverbundmaßnahmen, die bescheidmäßig vorgeschrieben sind
- Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen
- Berufbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge
- Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung
- Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung ohne Verlängerung der Lehrzeit unter Anrechnung auf die Arbeitszeit
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden
- Gebietskörperschaften
- politische Parteien
- Ausbildungseinrichtungen.
Art und Ausmaß der Förderung
75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb bzw. max. 20.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (ab 40 Lehrlingen 22.000 Euro, je weitere 10 Lehrlinge steigt die Deckelung um 2.000 Euro) für:
- Ausbildungsverbundmaßnahmen
- Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen
- Berufsbezogene Zusatzausbildung von Lehrlingen
- Bei zwischenbetrieblicher Ausbildung bis max. 80 Euro pro Tag.
75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 500 Euro pro Lehrling bzw. max. 5.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb für:
- Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen
Abgeltung des kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommens im Ausmaß der Kurszeiten (Unterrichtseinheiten) - auch eine teilweise Anrechnung auf die Arbeitszeit ist förderbar für:
Vorbereitungskurse auf die BerufsreifeprüfungAnmerkung
Merkblatt – Zwischen und überbetriebliche Maßnahmen
Einreichung
- Die Maßnahme hat nach dem 27.06.2008 begonnen
- Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
- Aufrechtes Lehrverhältnis
- Bei Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung bis max. 6 Monate nach Ende der Lehrzeit
- Die geförderte Ausbildungszeit wurde auf die Arbeitszeit angerechnet
- Der Kursteilnehmer muss eine Teilnahmebestätigung über mindestens 75% der Kursdauer vorweisen können
- Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens € 30,-
- Achtung: Wenn Kurse nach 20 Uhr oder an Wochenenden bzw. Sonn- und Feiertagen stattfinden, bitte vorab mit den Förderreferaten Ihrer Lehrlingsstelle Kontakt aufnehmen. Denn nicht alle derartigen Kurse sind förderbar.
Sollten Kurse aufgrund der Covid-19-Pandemie abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben sein, werden die nachgeholten Kurse dann gefördert, wenn der Lehrvertrag im Zeitpunkt der Anmeldung zum abgesagten Kurs aufrecht war.
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.