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Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Gewerberecht

Die wichtigsten Informationen und Links auf einen Blick

Lesedauer: 1 Minute

Bestimmte Gewerbetreibende sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. 

Ob Ihr Unternehmen diesen Bestimmungen unterliegt, können Sie mit unserem Online-Ratgeber überprüfen (allgemeine Hinweise zum Online-Ratgeber). 

Weiterführende Informationen und Erklärungen finden Sie unter Geldwäschebekämpfung und Wirtschaftliche Eigentümer-Register

Ein wichtiger Punkt der Bekämpfung besteht in der rechtlichen Verpflichtung der Gewerbetreibenden, das unternehmenseigene Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erheben und schriftlich zu dokumentieren. Diese Risikoanalyse kann auch mittels von den Behörden vorgegebener Risikoerhebungsbögen erstellt werden.  

Selbst wenn Sie zum Ergebnis kommen sollten, dass Ihr Unternehmen (derzeit) nicht den Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung 1994 unterliegt, sollten Sie, auf entsprechende Nachfrage der Behörde, eine Negativerklärung abgeben. 

Die Durchführung der Risikoerhebung als auch die Negativerklärung sind über das USP auch OHNE Login möglich. Jedenfalls sollten Sie die Dokumente speichern und nach Aufforderung der Behörde an diese übermitteln.

Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, dementsprechende Excel-Formulare auszudrucken und händisch auszufüllen und im Unternehmen aufzubewahren. Eine elektronische Vorgangsweise erscheint aber für den Fall einer Aufforderung zur Vorlage durch die Behörde praktikabler. 

Je nachdem wie hoch Ihr Risiko auf Grund der unternehmenseigenen Risikoanalyse sowie der Risikoanalyse des jeweiligen Kunden und jeweiligen Geschäftsfalls ist, können sich verschiedene, weitgehende Sorgfalts, Überprüfungs- und Meldepflichten für Sie ergeben. Diese können auch in einer Einsichtnahme in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer bestehen. Für eine Identifizierung des Kunden und Risikoüberprüfung des Geschäftsvorganges, finden Sie hier eine Checkliste

Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt können ausschließlich über goAML vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie mit Ihrer Geschäftstätigkeit unter die Verpflichtungen zur Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung fallen oder in Zukunft fallen könnten, auch ohne einen aktuellen Verdacht auf Geldwäsche zu haben, über einen Zugang über goAML verfügen sollten (Voraussetzung USP Zugang!): Registrieren Sie sich daher am besten jetzt! 

Nehmen sie das Thema ernst, es ist mit vermehrten Kontrollen durch die Behörden zu rechnen. 

Stand: 11.09.2023

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