
Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
Informationen für Unternehmen zum Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafrecht
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Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Dazu gehören unzählige Bereiche und Aufgaben, wie das Staatsbürgerschafts- und Fremdenrecht, Baurecht, Natur- oder Denkmalschutz.
Verwaltungsstrafrecht
In Österreich beschäftigen sich nicht nur Gerichte mit strafbarem Verhalten, sondern auch Verwaltungsbehörden.
Je mehr Zeit nach der Begehung einer Verwaltungsübertretung verstrichen ist, desto schwieriger wird die Verteidigung, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird. Im Interesse des Rechtsschutzes des Beschuldigten muss daher die Behörde innerhalb der sogenannten Verfolgungsverjährung eine Verfolgungshandlung setzen, damit es zu einer wirksamen Bestrafung kommen kann.
Das Zustellgesetz regelt die Übermittlung von Dokumenten der Gerichte und Verwaltungsbehörden.
Unternehmen müssen eine große Zahl an Verwaltungsvorschriften beachten. Allerdings kann die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung an Beauftragte im Unternehmen übertragen werden.
Verwaltungsverfahren
Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) enthält die allgemeinen Bestimmungen für Verwaltungsverfahren. Dazu gehören etwa,
- welche Behörde im Einzelfall zuständig ist,
- welche Fristen eingehalten werden müssen um Rechtsfolgen auszulösen,
- welche Vertretungsmöglichkeiten es gibt,
- welche Auskünfte von Verwaltungsorganen erteilt werden müssen,
- welche Personen oder Parteien am Verfahren beteiligt sein können, und
- wer eine Ladung für ein Verwaltungsverfahren erhalten kann und wie diese auszusehen hat.
Die abgekürzten Verfahren des Verwaltungsstrafgesetzes bilden einen wichtigen Bestandteil für die Praxis des Verwaltungsstrafrechts. Dazu zählen die Strafverfügung, die Anonymverfügung und die Organstrafverfügung. Der Strafbescheid darf in diesen Fällen ohne Ermittlungsverfahren erlassen werden.
Verwaltungsrechtschutz
Das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren endet mit der Übermittlung eines Bescheides. Gegen diesen kann man Beschwerde erheben. Seit 1.1.2014 gelten neue Bestimmungen für den Verwaltungsrechtsschutz. Der administrative Instanzenzug im Verwaltungsverfahren entfiel. Entscheidungen von Verwaltungsbehörden können bei den neu geschaffenen Verwaltungsgerichten mit dem Rechtsmittel der Beschwerde bekämpft werden.
Aufenthalt und Niederlassung von EWR-Bürgern und Drittstaatenangehörigen
EWR-Bürger sowie Schweizer, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen, dürfen sich ohne weitere Formalitäten bis zu drei Monaten im Bundesgebiet aufhalten. Übersteigt ihre Aufenthaltsdauer drei Monate, müssen sie sich bei der Behörde melden. Das Gleiche gilt auch für ihre Angehörigen.
Drittstaatsangehörige, die in Österreich einer selbständigen Erwerbstätigkeit länger als sechs Monate nachgehen wollen, benötigen einen entsprechenden Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG).
Gleichbehandlungsgesetz
Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet jede Diskriminierung beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit.
Verschiedene Rechtsvorschriften verbieten Diskriminierungen beim Zugang zu Dienstleistungen und der Versorgung mit Gütern. Wird gegen diese Vorschriften verstoßen, drohen Verwaltungsstrafen, ein Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission oder Schadenersatzklagen.
Vereinsrecht
Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks. Für die Verfolgung wirtschaftlicher Interessen kann ein Verein nicht gebildet werden.
Denkmalschutz
Mit dem Status eines Denkmals sind Zerstörungs- und Veränderungsverbote, Veräußerungsbeschränkungen und Ausfuhrverbote verbunden.
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist verfassungs- und europarechtlich geschützt. Beschränkungen durch die Behörde sind möglich und die Anzeige einer Versammlung ist notwendig.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH)
Es gibt drei Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, die für den Einzelnen bedeutsam sind: Verfahren hinsichtlich bestimmter vermögensrechtlicher Ansprüche, Normenkontrollverfahren sowie Entscheidungsbeschwerden.