WaRUG, Right to Repair und Rücktrittsbutton − Neue Pflichten
Was den Elektro- und Einrichtungsfachhandel im Bereich Gewährleistung, Garantie und Verbraucherinformation erwartet
Lesedauer: 1 Minute
Durch den Vortragenden, RA Stefan Adametz, wurden insbesondere die neuen Transparenz- und Informationspflichten bei Gewährleistung und Garantie, der Anspruch auf Reparatur im Sinne des „Right to Repair“, Änderungen bei Garantieerklärungen sowie neue Vorgaben für Unternehmen im stationären Handel und im Online-Vertrieb erläutert. Darüber hinaus wurden auch die neuen Anforderungen im Fernabsatz – insbesondere der künftig verpflichtende „Rücktrittsbutton“ für Online-Verträge – behandelt. Neben den rechtlichen Grundlagen standen vor allem die praktische Umsetzung sowie mögliche Risiken und Handlungsfelder für Unternehmen im Fokus.