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Arbeitsmarkt und Bildung

Fachkräfte gewinnen, Qualifizierung stärken

Lesedauer: 8 Minuten

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19.02.2026

Ausgangslage

Neben dem demografischen Wandel wird der Rückgang der Arbeitsstunden pro beschäftigter Person zunehmend zu einem limitierenden Faktor für die Entwicklung des Arbeitsangebots. Die unzureichende Anreizwirkung der Arbeitszeit-Ausweitung ist auf Steuerprogression und Wegfall von Abgabenvorteilen sowie Transfers zurückzuführen.

Wo der Fachkräftebedarf mit einheimischen Kräften nicht gedeckt werden kann, ist qualifizierte Zuwanderung unverzichtbar. Es gilt, Österreich für ausländische Arbeitskräfte, Studierende und Start-ups als attraktiven Ort zum Leben und Arbeiten zu positionieren.

Engpässe entstehen nicht nur durch zu wenige Arbeitskräfte, sondern auch maßgeblich durch mangelnde Passung von Qualifikationen (= Mismatch). 

Herausforderungen für Unternehmen

  • Geringes Ausmaß an geleisteten Arbeitsstunden: Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt in Österreich laut Daten von Eurostat 33,3 Stunden. Österreich weist damit den drittniedrigsten Wert innerhalb der EU auf (Quelle: Eurostat).
  • Rückläufige Produktivität: In den Jahren 2023 und 2024 verringerte sich die Arbeitsproduktivität in Österreich jährlich um durchschnittlich 1,1 %. Im Durchschnitt der EU27 ist sie hingegen leicht gestiegen ist. Zum Rückgang der Arbeitsproduktivität 2023–2024 in Österreich trug die Herstellung von Waren am stärksten bei (Quelle: Produktivitätsrat). Im Jahr 2024 lag die Arbeitsproduktivität in Österreich um 2,2 % unter dem Niveau des Jahres 2022. Der Rückgang war um 1,6 Prozentpunkte stärker als im EU-Durchschnitt (Quelle: Eurostat).
  • Fachkräftemangel als Herausforderung: 8 von 10 Unternehmen leiden unter dem Fach- und Arbeitskräftemangel (Quelle: WKÖ-Arbeitskräfteradar 2025). Die bundesweite Mangelberufsliste enthält für das Jahr 2025 bundesweit 81 Mangelberufe.
  • Qualifikationsmismatch ausgeprägt: Rückläufige Lehrlingszahlen und sinkende Anzahl an Lehrbetrieben verschärfen den Fachkräftemangel und die Wettbewerbsfähigkeit des Ausbildungsstandortes Österreich. 60 % der Lehranfänger:innen haben einen zusätzlichen Qualifizierungsbedarf. Die dadurch verursachten Mehrkosten liegen bei durchschnittlich rund 2.300 Euro pro zu unterstützendem Lehrling (Quelle: IBW Unternehmensbefragung, 2025).

Zielsetzungen

  • alle Hebel zur Arbeitskräftegewinnung nützen
  • mehr Leistungsanreize im Steuer- und Abgabensystem
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern

Wichtige Maßnahmen aus Sicht der Wirtschaft für 2026+

Alle Hebel zur Arbeitskräftegewinnung nutzen

Vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Veränderungen auf dem heimischen Arbeitsmarkt braucht es Lösungen zur mittel- und langfristigen Arbeitskräftesicherung für die heimische Wirtschaft, die sowohl auf verschiedenen Ebenen im Inland wie auch im Ausland ansetzen.

Dass muss jetzt umgesetzt werden:

Die Progressionsentschärfung setzt positive Anreize und fördert die Ausdehnung der Erwerbsarbeit besonders wirksam. Ziel ist die Senkung der zweiten Stufe auf 25 %, der dritten Stufe auf 35 %. Die vierte Stufe von 48 % und der Spitzensteuersatz (55 %), der ein negatives Standortsignal sendet, sollte entfallen.

Eine weitere Entschärfung der Progression kann auch – nach deutschem Vorbild - durch Anhebung der Grenzen für die Tarifstufen ermöglicht werden. Die Abschaffung der Negativsteuer würde ebenso den Anreiz zur Ausdehnung der Erwerbsarbeit und Erhöhung des Arbeitszeitausmaßes. 

Überstunden bringen den Unternehmen zusätzlich Flexibilität, die aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen notwendig ist. Daher sollen die derzeitigen Überstundenbegünstigungen im Steuer- und Abgabenrecht ausgebaut werden. 

In Österreich bilden knapp 27.500 Betriebe Lehrlinge aus. Das bedeutet, dass für heimische Arbeitgeberbetriebe die Fachkräfteausbildung durch eine berufliche Erstausbildung weiterhin ein wesentlicher Faktor ist. Es braucht Anreize wie die Betriebliche Lehrstellenförderung, um angesichts der steigenden Ausbildungskosten die Lehrlingsausbildung weiterhin attraktiv zu halten. 

Die im Rahmen des Finanzausgleichs 2024 zugesagten 4,5 Mrd. Euro müssen unverzüglich und zweckgebunden für den Ausbau von Betreuungsplätzen in elementaren Bildungseinrichtungen eingesetzt werden. Erforderlich sind:

  • ein schrittweiser Ausbau der Kinderbetreuung für unter 3-Jährige um rund 10 Prozentpunkte, um zumindest eine Betreuungsquote von 45 % bis 2030 nach Barcelona-Ziel zu erreichen.
  • Ausbau der Kinderbetreuung für 3- bis 6-Jährige, um für jedes Kind in diesem Alterssegment bis 2030 einen Betreuungsplatz garantieren zu können.
  • Nachmittags- und Ferienbetreuung sicherstellen durch Ausbau der Öffnungszeiten von 7 auf 18 Uhr an fünf Tagen der Woche, um diese mit Vollzeitbeschäftigung vereinbaren zu können. Ferienbetreuung wird auch durch Marktinitiativen ausgebaut.
  • Bundesweite Vereinheitlichung und Reduzierung der Schließtage.

Künftig sollen Bundesrahmenrichtlinien im Rahmen der 15a Verträge einheitliche und verbindliche Standards regeln:

  • Verbindliche Umsetzung des Bildungsrahmenplans für 0- bis 6-Jährige 
  • Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels
  • Regelung einer Vor- und Nachbereitungszeit von 25 % der Arbeitszeit für die Elementarpädagog:innen
  • Ausbildungs- und Personaloffensive für die Elementarpädagogik

So kann frühzeitig und gezielt festgestellt werden, welcher individuelle Sprachförderbedarf besteht. Darauf aufbauend erhalten jene Kinder, die es benötigen, eine gezielte Förderung und bei Bedarf ein zweites verpflichtendes Sprachförderjahr. 

Die steigende Lebenserwartung und künftige Arbeitskräfteknappheit erfordern ein längeres Arbeiten. Dazu soll es ab 2027 weitere Anreize geben:

  • Steuer-Freibetrag für Pensionisten: Ab 2027 soll ein Steuerfreibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich eingeführt werden für Zuverdienste ab dem Regelpensionsalter– für Arbeitnehmer und Selbständige mit mindestens 40 Versicherungsjahren in der Pensionsversicherung. Für Arbeitnehmer:innen, die Pension aufschieben, ohne diese Einschränkung.
  • Ab 2027 soll der Dienstnehmer-Pensionsversicherungsbeitrag für Zuverdienste neben der Alterspension entfallen und jener für Selbständige halbiert werden. Im Gegenzug wird die Pension nicht mehr aufgewertet.
  • Zur Unterstützung der Beschäftigung Älterer soll das AMS mehr Fördermittel einsetzen und ab 2027 ein erweitertes Anreiz- und Monitoringsystem etablieren. Bei der Umsetzung muss eine sogenannte „Älterenquoten“ verhindert werden und es dürfen keinesfalls höhere Lohnnebenkosten dadurch entstehen. 
  • Das System von Rehageld und Invaliditätspension ist zu reformieren. Personen mit Gesundheitsbeeinträchtigungen sind mit Hilfe des AMS wirksam in den Arbeitsmarkt wiedereinzugliedern.
  • Gesündere Verhaltensweisen unterstützen, um Fehlzeiten zu reduzieren: Arbeitgeber sollen verstärkt die Möglichkeit erhalten, beitragsfreie Angebote zur freiwilligen betrieblichen Gesundheitsförderung zu setzen. Damit unterstützen sie ihre Mitarbeiter wirksam dabei, mehr Eigenverantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen. 

Das faktische Pensionsantrittsalter liegt noch deutlich unter dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter und ist niedriger als vor 50 Jahren. Die Aufwendungen für das Pensionssystem machen bereits mehr als ein Viertel des gesamten Budgets aus. Durch den Pensionsantritt der Babyboomer-Jahrgänge steigt die Zahl der Pensionisten rasant an, während die Zahl der potenziellen Beitragszahler im erwerbsfähigen Alter längerfristig zurückgeht.

Notwendig ist die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche sowie die die Einführung eines Nachhaltigkeitsautomatismus, der das Pensionssystem an die steigende Lebenserwartung knüpft. Zwei Drittel der OECD-Staaten haben bereits ein solches Nachhaltigkeitssystem implementiert. 

Qualitätsvolle Qualifizierung

Aus- und Weiterbildung ist Österreichs Betriebe wichtiger denn je. Die Herausforderungen im Bildungsbereich sind vielfach bekannt: Österreich hat eines der teuersten Bildungssysteme bei nur durchschnittlichen Ergebnissen. Es gilt, die Input-Outcome-Relation im Bildungswesen zu verbessern.

Der aktuelle Strukturwandel verlangt von Beschäftigten und Unternehmen eine kontinuierliche Anpassung ihrer Qualifikationen. Arbeitslose und Beschäftigte sollen vermehrt in Digitalisierung und ökologischer Nachhaltigkeit qualifiziert werden, insbesondere mit Hilfe des AMS.

Dass muss jetzt umgesetzt werden:

Ein Schwerpunkt muss auf der digitalen Lehrlingsausbildung sowie von Erwachsenen in die Lehre liegen. Eine Modernisierung der Berufsschulen, die Aufwertung der polytechnischen Schulen, ein konsequenter Ausbau der Qualifizierung in der Höheren Beruflichen Bildung und ein Vorantreiben moderner Ausbildungsberufe sind weitere zentrale Punkte. 

Wie im Regierungsprogramm verankert, soll am Ende der Schulpflicht die Einführung einer so genannten „Bildungspflicht“ ein externes Kompetenz-Screening in Mathematik, Deutsch und Englisch sicherstellen. Ergänzend erfolgen eine verpflichtende individuelle Förderung sowie die Erstellung eines Stärkenportfolios innerhalb des Schulsystems. Im Bereich Schule sind im Zuge der Reformpartnerschaft Bund:Länder:Städte:Gemeinden Maßnahmen für Kompetenz-bereinigungen und mehr Schulautonomie notwendig. 

Der aktuelle Strukturwandel verlangt von Beschäftigten und Unternehmen eine kontinuierliche Anpassung ihrer Qualifikationen. Die gezielte Stärkung der beruflichen und betrieblichen Weiterbildung – etwa durch eine steuerliche Bildungsprämie für Arbeitgeber:innen, die bis zu 20 % der Aufwendungen für Weiterbildung auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben bekommen – schafft die notwendigen Voraussetzungen für lebenslanges Lernen und sichert die Wettbewerbsfähigkeit am Arbeitsmarkt. 

Wirtschaftliches Denken und unternehmerisches Handeln sind zentrale Zukunftskompetenzen. Entrepreneurship, Wirtschafts- und Finanzbildung sollen daher fixer Bestandteil der Allgemeinbildung werden. Lehr- und Ausbildungspläne müssen diese Inhalte systematisch integrieren, um Jugendlichen ein grundlegendes Verständnis für Wirtschaft, Unternehmertum und finanzielle Selbstverantwortung zu vermitteln.

Eine fundierte Bildungs- und Berufsorientierung in der Sekundarstufe I und II unterstützt die Jugendlichen bei der Bildungs- und Berufswahl und ist ein wichtiger Hebel, wenn es um die Fachkräftesicherung und die Reduzierung des Mismatch am Arbeitsmarkt geht.

Besonderes Augenmerk soll auf die Möglichkeit der berufspraktischen Tage während des Unterrichts gelegt werden. Realistische Einblicke in die Arbeitswelt schon während der Schulzeit bringen einen entscheidenden Vorteil für die Berufswahl. 

Qualifizierte Zuwanderung forcieren

Es braucht ein klares Bekenntnis für Fachkräftezuwanderung. Der Arbeitsstandort muss im Ausland pro-aktiv beworben und internationale Talente für Österreich gewonnen werden. Das Zuwanderungsregime (insbesondere die Rot-Weiß-Rot–Karte) soll weiter liberalisiert und an den Bedarf des Arbeitsmarktes angepasst werden.

  • Entsprechend dem Bedarf des Arbeitsmarkts ist eine größere Zahl an Rot-Weiß-Rot-Karten anzustreben, insbesondere durch Beschleunigung und vollständige Digitalisierung der RWR-Verfahren, inklusive digitaler Antragseinbringung. 
  • Rot-Weiß-Rot-Karte durch Überlasser ermöglichen
  • Erleichterung von Nostrifizierungen und stärkere Anerkennung von praktischen Berufserfahrungen im Rahmen der RWR-Karte
  • Ermöglichung der Lehre für volljährige Personen aus Drittstaaten (eigenen Aufenthaltstitel schaffen sowie Umstieg auf die RWR-Karte ermöglichen)
  • Schaffung einer öffentlichen Ausbildungsdatenbank für Berufsausbildungen aus Drittstaaten, die für die RWR-Karte anerkannt werden
  • Erleichterter Arbeitsmarktzugang für Studierende nach Abschluss des Studiums

Neben der Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine strategisch abgestimmte Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland erforderlich.

  • aktive Bewerbung von Österreich als attraktiver Lebens- und Arbeitsstandort im Rahmen der Dachmarke “Your Future Made In Austria”
  • abgestimmtes Vorgehen aller Stakeholder
  • in Fokusländern gezielte Rekrutierungs-Aktivitäten (z. B. auch an Universitäten oder berufsbildenden Schulen), wobei hier bereits eine gewisse Rechtssicherheit betreffend eines allenfalls erforderlichen Aufenthaltstitels notwendig ist
  • Abschluss internationaler Abkommen zur Rekrutierung, Kooperationen mit Bildungsinstituten vor Ort und Ausbau von Deutschkursen in den Fokusländern

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