Innovation und Investition
Wachstum ermöglichen
Lesedauer: 12 Minuten
Ausgangslage
Investitionen schaffen die Voraussetzung für langfristiges Wachstumspotenzial und sind die Basis der Wettbewerbsfähigkeit von morgen. Rund 87 % der Bruttoanlageinvestitionen werden vom privaten Sektor getätigt. Investitionsentscheidung sind besonders von der hohen Unsicherheit beeinflusst.
Die Befragungsergebnisse aus dem WKÖ-Wirtschaftsbarometer und dem WIFO-Konjunkturtest deuten aktuell auf keine nennenswerte Investitionsbelebung hin. Deshalb sind gerade in diesen Zeiten, gezielte Investitionsanreize von besonderer Bedeutung. Der aktuelle WKÖ-Wirtschaftsbarometer zeigt: Aktuell ist Ersatzbedarf das Hauptmotiv für Investitionen (53 % der Betriebe).
Nur 31 % planen Neuinvestitionen, während ein Viertel der Unternehmen – insbesondere KMU – weiterhin zurückhaltend bleibt und keine Investitionen im nächsten Jahr vorsieht. Ein stabil hoher Anteil von einem Viertel der Unternehmen gibt an, keine Investitionen im nächsten Jahr zu planen, insbesondere KMU äußern sich besonders zurückhaltend.
Obwohl Österreich bei der Digitalisierung von Unternehmen und öffentlichen Diensten leicht über dem EU27-Durchschnitt liegt, bleibt der Abstand zu den BENESCAND-Ländern weiterhin erheblich.
Das Leistungsmonitoring des FORWIT macht deutlich, dass das Ziel der FTI-Strategie, bis 2030 das Niveau der Innovationsführerländer zu erreichen, aus heutiger Sicht klar verfehlt wird – daher sind zusätzliche Maßnahmen dringend erforderlich, um den Anschluss an die europäischen Partner nicht zu verlieren.
Risikokapital-Investitionen sollen am Standort Österreich stärker mobilisiert und das österreichische Ökosystem gestärkt werden. Dies würde einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft leisten.
Österreich besitzt zwar die dritthöchste F&E-Quote innerhalb der EU, international besteht jedoch noch Aufholpotential. Je besser Unternehmen Forschungsergebnisse in innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle umsetzen können, desto stärker kann Österreich von Wertschöpfung und hochwertigen Arbeitsplätzen profitieren.
Österreich muss seine Ambitionen für Forschung und Innovation gezielt weiterentwickeln, um sein selbstgestecktes Ziel, bis 2030 zur Spitze der global führenden Innovationsnationen aufzuschließen, erreichen zu können.
Auch die volks- und betriebswirtschaftlichen Potenziale durch Digitalisierung sind enorm. Holt Österreich in der digitalen Wettbewerbsfähigkeit auf, kann dies zu einem zusätzlichen BIP von bis zu 17,4 Mrd. Euro pro Jahr führen (Eco Austria, 2023)). Weiters kann der Einsatz von KI zu 18 % mehr Wachstum über einen Zeitraum von zehn Jahren führen (Economica).
Herausforderungen für Unternehmen
- Schwache Investitionsentwicklung - Drei Jahre in Folge mit Investitionsrückgängen: In den Jahren 2022 bis 2024 gingen die Investitionen in Österreich in Summe um 5,8 % zurück (Eurostat).
- Österreich weist einen Rückstand bei der Risikokapitalfinanzierung auf: Risikokapitalinvestitionen machten in Österreich im Jahr 2024 bloß 0,028 % des BIP aus, damit liegt Österreich nur auf Rang 19 von 29 OECD-Ländern bzw. auf Rang 13 in der EU und damit unter dem EU-Durchschnitt von 0,048 % (Quelle: OECD).
- Sinkender Anteil an innovationsaktiven Unternehmen in Österreich: Im Zeitraum 2020 bis 2022 waren 56,7 % der Unternehmen innovationsaktiv, zum Vergleich: im Zeitraum 2018 bis 2020 waren es 60,0 % (Statistik Austria)). Der Anteil der Unternehmen mit Marktneuheiten ging in demselben Zeitraum auch zurück. Österreich liegt allerdings noch immer deutlich über dem EU-Durchschnitt in Hinblick auf den Anteil der innovationsaktiven Unternehmen (Statistik Austria).
- Digitale Rückstände im Unternehmenssektor: 70 % der zukünftigen globalen Wertschöpfung bis 2030 wird in der Digitalwirtschaft entstehen. Österreich liegt jedoch bei der Digitalisierung von Unternehmen unter dem EU 27 Durchschnitt und der Abstand zu den BENESCAND-Ländern bleibt groß.
- Schwaches europäisches Digital- und Technologie-Ökosystem: 90 % der in der EU generierten Daten fließen in Drittstatten ab. Digitale Wertschöpfung findet vor allem außerhalb von Österreich statt.
- Geringe KI-Durchdringung und hohe Anwendungshürden: Derzeit nutzen nur 30 % der österreichischen Unternehmen KI. Die größten Hürden sind fehlendes Fachwissen, rechtliche Unklarheiten und Datenvoraussetzungen.
Zielsetzungen
- Investitionsanreize setzen
- Innovation und Digitalisierung unterstützen durch Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen und ein leistungsfähiges Innovationsökosystem
- Digitalisierung und KI flächendeckend in Unternehmen verbreiten
- Risikokapital erhöhen
Wichtige Maßnahmen aus Sicht der Wirtschaft für 2026+
Investitionsanreize setzen
Investitionen sind nicht nur ein wichtiger Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung, sondern entscheiden über die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit. Eine zentrale Priorität der Wirtschaftspolitik muss es daher sein, die Investitionstätigkeit der Unternehmen wieder deutlich zu beleben.
Dass muss jetzt umgesetzt werden:
Um Investitionen anzukurbeln und die Konjunktur zu stärken, soll der Investitionsfreibetrag weiter verbessert werden. Jedenfalls soll die befristete Erhöhung im Jahr 2026 in das Dauerrecht überführt werden. Mit einer höheren Deckelung und weiter erhöhten Prozentsätzen können die Investitionsanreize entsprechend attraktiver gesetzt werden.
- Erhöhung des Investitionsfreibetrags (IFB) von aktuell 20 % auf 30 %
- Erhöhung des Öko-IFB von aktuell 22 % auf 40 %
- Abschaffung des Deckels der Anschaffungs- und Herstellungskosten (1 Mio. Euro) bzw. eine Anhebung dieses Deckels auf zumindest 50 Mio. Euro
- Ausdehnung der Anwendungsbereiche des IFB sowie des Öko-IFB
- Der erhöhte Satz sollte auch für Digitalisierungsinvestitionen gelten
Um die Transformation zu unterstützen, sollte die Abschreibungsmöglichkeiten für langfristige Investitionen attraktiv gestaltet werden. Ziel ist eine Sofortabschreibungsmöglichkeit („Superabschreibung“) einzuführen. Die Superabschreibung ist eine steuerliche Maßnahme, die es Unternehmen erlaubt, mehr als die tatsächlichen Kosten eines Wirtschaftsguts abzuschreiben.
Es gilt, Wahlfreiheit für Unternehmen zwischen „Superabschreibung“ und Verteilung über (aktualisierte) Laufzeit sichern. Als erste Schritte sollten die Möglichkeiten der degressiven bzw. vorzeitigen Abschreibungen ausgeweitet und die Abschreibungsdauern verkürzt werden (insbesondere für Betriebsgebäude und Pkw).
Blick auf andere Länder: Andere Standorte agieren weitaus offensiver
Großbritannien, Italien und Frankreich haben Superabschreibungen mit Sätzen über 100 % eingeführt. Italien bietet neben der 130 %-Superabschreibung eine jährlich angepasste Hyperabschreibung für bestimmte Projekte mit 250 % an.
Deutschland: Investitionsprogramm, u.a. steuerliches Investitionssofortprogramm: statt linearer Abschreibung gibt es seit Juli 2025 eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) von bis zu 30 %.
Die Anhebung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter von 1.000 Euro auf 2.500 Euro würde eine direkte Absetzbarkeit der Aufwendungen und Ausgaben ermöglichen und neben eines Investitionsimpuls auch den Verwaltungsaufwand wesentlich reduzieren. Rund die Hälfte der EPU sieht die Maßnahme als besonders relevant an.
Die Bauwirtschaft hat in den letzten Jahren eine tiefe Rezession erlebt. Hoch- und Wohnbau leiden unter hohen Bau- und Finanzierungskosten. Um die Baukonjunktur nachhaltig anzukurbeln ist eine Zweckbindung der Wohnbauförderung erforderlich. Außerdem soll der Sanierungsbonus auf neue Beine gestellt werden.
Innovation und Digitalisierung unterstützen
Das Leistungsmonitoring des FORWIT macht deutlich, dass das Ziel Österreichs FTI-Strategie, bis 2030 das Niveau der federführenden Innovationsnationen zu erreichen, trotz der dritthöchsten F&E-Quote in Europa, aus heutiger Sicht klar verfehlt wird. Daher sind zusätzliche Maßnahmen dringend erforderlich, um den Anschluss an die europäischen Partner nicht zu verlieren.
Zugleich steht Österreich vor wachsenden technologischen Abhängigkeiten. Diese werden durch geopolitische Unsicherheiten, Störungen in den Wertschöpfungsketten und die Dominanz einzelner Staaten in Schlüsseltechnologien weiter verstärkt.
Es gibt daher eine klare Notwendigkeit, das Innovationsökosystem zu stärken, um die hohe F&E-Quote in Österreich besser nutzbar zu machen. Neben themenoffenen Programmen und einem konzentrierten Fokus auf themenspezifische angebotsorientierte Maßnahmen plädieren wir für einen Fokus auf diffusionsorientierte und nachfrageseitige Instrumente, die den Transfer und die Anwendung bestehender Technologien unterstützen. Wichtig bleibt dabei ein ausgewogener Mix aus direkter und indirekter Forschungsförderung, sowie die Forschungsprämie als zentraler Standortfaktor.
Dabei sind die Diffusion von Digitalisierung und KI zentrale Hebel des Produktivitätswachstums.
Österreich liegt bei der Digitalisierung von Unternehmen leicht unter dem EU27-Durchschnitt (Austria Digital Decade Report 2025). Der Abstand zu den BENESCAND-Ländern bleibt dadurch weiterhin erheblich. Es braucht deshalb eine ausgewogene Innovationspolitik, die sowohl die Entwicklung als auch die breite Anwendung von Technologien unterstützt.
Gleichzeitig ist die Bereitstellung optimaler Rahmenbedingungen für Unternehmen wesentlich, um die Überführung innovativer Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen. Bei der Regulierung von Schlüsseltechnologien wie KI müssen innovationspolitische Instrumente wie Regulatory Sandboxes implementiert und eine serviceorientierte Behördenstruktur aufgebaut werden.
- Digitale Rückstände im Unternehmenssektor: 70 % der zukünftigen globalen Wertschöpfung bis 2030 wird in der Digitalwirtschaft entstehen. Österreich liegt jedoch bei der Digitalisierung von Unternehmen unter dem EU 27 Durchschnitt und der Abstand zu den BENESCAND-Ländern bleibt groß.
- Schwaches europäisches Digital- und Technologie-Ökosystem: 90 % der in der EU generierten Daten fließen in Drittstatten ab. Digitale Wertschöpfung findet vor allem außerhalb von Österreich statt.
Dass muss jetzt umgesetzt werden:
Das Regierungsprogramm sieht einen Wachstumspfad in der FTI-Finanzierung vor, um die Wettbewerbsfähigkeit von Österreich zu stärken. Dafür ist es notwendig, dass im Rahmen der Dotierung des FTI‑Pakts 2027–2029 einerseits eine Steigerung gegenüber dem FTI‑Pakt 2024–2026 erfolgt und andererseits keine Kürzungen bei den für die angewandte und unternehmensnahe Forschung vorgesehenen Mitteln vorgenommen werden.
Dies ist die Grundlage für eine Schlüsseltechnologieoffensive und die Planungssicherheit für Unternehmen und Innovations-Partner wie (außeruniversitäre) Forschungseinrichtungen im Bereich Forschungsfinanzierung.
Positiv ist der hohe Stellenwert, den die Schlüsseltechnologieoffensive als Leitinitiative in der erarbeiteten Industriestrategie einnimmt. Schlüsseltechnologien müssen in die Breite getragen und breit diffundiert werden, um ihre Anwendbarkeit in möglichst vielen Bereichen und Branchen zu entfalten.
Der Produktivitätsrat empfiehlt, dass Österreich seine bestehenden Stärken in ausgewählten Technologiefeldern gezielt weiter ausbauen und differenzieren sollten. In anderen Bereichen empfiehlt sich ein Smart-Follower-Ansatz: heimische Unternehmen positionieren sich als frühe Anwender und profitieren so rasch und effizient von neuen Schlüsseltechnologien.
Die gezielte Förderung von Schlüsseltechnologien ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs. Um Innovation und technologische Souveränität zu sichern, braucht es eine strategische, ausreichend finanzierte Offensive, die Forschung, Transfer und industrielle Umsetzung entlang der gesamten Innovationskette unterstützt. Für die Periode 2027–2029 sollte ein eigenes Budget vorgesehen werden.
Eine wirksame Technologieoffensive muss daher Schlüsseltechnologien fördern und zugleich die Mid-Tech breite nicht vernachlässigen, um Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen zu sichern.
Das EU-Forschungsrahmenprogramm ist zentral für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen. Österreich muss sich im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen für eine ausreichend hohe Dotierung von Horizon Europe einsetzen. Zusätzlich ist es erforderlich, ein Innovationsökosystem zu festigen, das die Beteiligung österreichischer Unternehmen an Horizon Europe weiter stärkt.
Aufholpotenzial besteht insbesondere darin, dass von den insgesamt von Österreich eingeworbenen Horizon‑Europe‑Mitteln lediglich 22,6 % an Unternehmen gehen, während der entsprechende Unternehmensanteil im EU‑Durchschnitt bei 25,2 % liegt. Ziel muss eine konsequente Unterstützung der heimischen Unternehmensbasis durch ein leistungsfähiges Innovationsökosystem sein.
Die Diffusion von Digitalisierung in den KMU-Bereich ist ein wesentlicher Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft. Um diesen Prozess voranzubringen, braucht es zielgerichtete, ausreichende Unterstützung von KMU bei der digitalen Transformation.
KMU.DIGITAL ist seit 2017 ein etabliertes Programm mit über 30.000 Förderfällen und unterstützt KMU dabei, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Damit digitale Wertschöpfung in Österreich und nicht anderswo entsteht. Für die neue Periode von 2027–2030 soll weiterhin mindestens ein Budget von 10 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen werden.
Derzeit nutzen nur 30 % der österreichischen Unternehmen KI. Die größten Hürden sind fehlendes Fachwissen, rechtliche Unklarheiten und Datenvoraussetzungen.
Um das an die Europäische Kommission gemeldete Ziel von 75 % KI-Einsatz in Unternehmen bis 2030 zu erreichen, braucht es mehr Maßnahmen, um den KI-Einsatz zu beschleunigen. Dafür benötigt es
- ein KI-Schwerpunktprogramm (z.B. Schwerpunkte bei Förderungen, KI-Werkstätten etc.),
- eine serviceorientierte KI-Behörde,
- wirtschaftsrelevante Stiftungsprofessuren,
- landesweite KI-Showrooms und
- eine industriepolitische Stärkung von KI auf EU-Ebene.
Innovationspolitische Instrumente wie Regulatory Sandboxes helfen rechtliche Rahmenbedingungen optimal zu gestalten und unterstützen Unternehmen dabei, ihre Technologien, Produkte und Dienstleistungen rasch auf den Markt zu bringen.
Bis August 2026 ist eine österreichischen KI Regulatory Sandbox umzusetzen, welche Unternehmen serviciert und ihnen einen konkreten Mehrwert bietet. Darüber hinaus gilt es, bestehender Regelungen zu Regulatory Sandboxes (soweit möglich) zu vereinheitlichen, um die Implementierung dieses Instruments in weiteren, zukünftigen Sektoren zu erleichtern und eine Fragmentierung zu vermeiden.
Staatliche Fördermittel sollen gezielt eingesetzt werden, um Unternehmen beim Erwerb digitaler Kompetenzen, der Anwendung neuer Technologien und der Umsetzung digitaler Projekte zu unterstützen – etwa durch Investitionskredite oder andere Finanzierungshilfen und den Ausbau von Datenplattformen.
Digitale Souveränität ist als Kriterium in Beschaffung und Förderpolitik zu verankern. Das Ziel muss die Stärkung österreichischer sowie europäischer Alternativen und von Open-Source-Initiativen sein. In der Roadmap zur Digitalen Dekade werden neue, konkrete nationale Maßnahmen zur Umsetzung von digitaler Souveränität an die Europäische Kommission gemeldet.
Darüber hinaus muss die Implementierung eines „Souveränitätsbonus” innerhalb der Förderlandschaft vorangetrieben werden, um die heimische Innovationskraft zu stärken. Durch die aktive Beteiligung an europäischen Cloud- und KI-Initiativen wird die digitale Handlungsfähigkeit Europas gemeinsam gesichert.
Die Verlängerung des Fonds Zukunft Österreich soll bis 2030 beschlossen und Budgets dafür im BFRG 2027-2030 verankert werden. 2026 soll von der Überziehungsermächtigung in Höhe von 50 Mio. Euro (UG 45) Gebrauch gemacht werden.
Der Fonds Zukunft Österreich ist zukünftig insbesondere auch eine Quelle zur Kofinanzierung von EU-Vorhaben.
Staatliche Forschungs- und Beschaffungsinvestitionen sollen im Verteidigungsbereich zum Aufbau einer leistungsfähigen und innovativen Technologiebasis als essenziellen Sicherheits- und Wirtschaftsfaktor genutzt werden samt Aufbau eines Innovation Defence Ökosystems.
Derzeit sind die Verantwortlichkeiten für die unterschiedlichen Dimensionen von Digitalisierung und KI auf mehrere Ministerien bzw. Staatsekretariate aufgeteilt. Zur besseren Koordinierung ist künftig eine Verankerung von Digitalisierung der Wirtschaft auf Ressortebene samt ausreichender Budgetierung essenziell.
Risikokapital erhöhen
Die Außenfinanzierung über Bankkredite ist anhaltend hoch, wohingegen die Nutzung von Eigenkapital und Risikokapital zur Unternehmensfinanzierung in Österreich weiterhin unterentwickelt ist, dies attestiert der Produktivitätsrat. Ziel ist die Stärkung des österreichischen Ökosystems.
Österreich ist stark in der Frühphase: Über 52 % der Startups erhalten staatliche Zuschüsse. Ab der Wachstumsphase fehlt Kapital: Risikokapital ist im internationalen Vergleich schwach ausgeprägt. 330 Mrd. Euro privates Risikokapital fließen jährlich aus Europa ins Ausland – Österreich verliert so Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Talente. (EcoAustria, Kinsky).
Dass muss jetzt umgesetzt werden:
Mit einem Beteiligungsfreibetrag in der Höhe von zumindest 100.000 Euro pro Steuerpflichtigen soll als Sonderausgabe (Steuerfreibetrag) über einen Zeitraum von fünf Jahren für Eigenkapital- oder eigenkapitalähnliche Investitionen in Kapitalgesellschaften in Österreich abschreibbar sein. Dieses Risikokapital würde Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Österreich stärken.
Der jährliche Freibetrag für Zuwendungen zur Zukunftssicherung (Ausgaben des DG für Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen wie beispielsweise Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung) wird von 300 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr angehoben.
Der geplante Dachfonds folgt dem erfolgreichen „Fund-of-Funds“-Ansatz. Mit einem staatlichen Ankerinvestment sollen Investoren aktiviert werden. Wichtig ist die Klarstellung, dass dieses staatliche Ankerinvestment aus zusätzlichen öffentlichen Mitteln bereitgestellt wird. Die Investitionen erfolgen indirekt über VC-Fonds, die ihr Kapital wiederum in junge, innovative Unternehmen lenken.
Laut aktueller ECOAustria-Studie können mit einem staatlichen Beitrag von 100 Mio. Euro rund 1 Mrd. Euro an Wertschöpfung ausgelöst werden. Bis zu 1.500 neue Arbeitsplätze, höhere Löhne und ein langfristig positiver Effekt auf den Staatshaushalt sind damit verbunden.
Im Interesse eines leistungsfähigen Kapitalmarktes besteht die Notwendigkeit, eine generelle KESt-Behaltefrist, nach der Veräußerungsgewinne steuerfrei sind, vorzusehen. Weitere Begünstigungen können für nachhaltige Wertpapiere vorgesehen werden.
Gleichzeitig ist eine Senkung der Versicherungssteuer in der Lebensversicherung bzw. Entfall bei nachhaltigen Versicherungsprodukten sowie für Pensionskassen-Beiträge erforderlich. Durch eine KESt-Satz-Senkung kann der österreichische Kapitalmarkt wirksam belebt werden.