Information zum KV-Abschluss 2024 für Angestellte in Information und Consulting

Gilt für:
Österreichweit

Eckpunkte des Abschlusses vom 7.12.2023 zum IC-KV 2024

Ausgangsbasis der Verhandlungen war eine rollierende Inflation von 8,7%.

In diesem Kollektivvertrag wurden keine Regelungen bzgl. einer verpflichtend zu zahlenden Mitarbeiterprämie 2024 aufgenommen bzw. gibt es auch keine Ermächtigung für eine freiwillige Zahlung einer derartigen Mitarbeiterprämie.

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter ab 1.1.2024:

Die Verwendungsgruppen werden erhöht um

  • VwGr I neuer Wert € 2.000 im 1./2. VwGrJ und nach 2 VwGrJ
  • VwGr II .... 10,0 % 
  • VwGr III ..... 8,9 %
  • VwGr IV ..... 8,9 %
  • VwGr V ...... 8,7 %
  • VwGr VI ..... 8,7 %

2. Erhöhung der Lehrlingseinkommen ab 1.1.2024 auf nachfolgende Werte:

  1. Lehrjahr € 930,00
  2. Lehrjahr € 1.150,00
  3. Lehrjahr € 1.420,00
  4. Lehrjahr € 1.630,00

3. Erhöhung der Zulage für Nachtarbeit gem. § 6 Abs 1 KV auf € 2,80 pro Stunde.

4. Textliche Änderung in § 19 KV

Der Betrag bzgl. der Prämie bei gutem Erfolg der Lehrabschlussprüfung wird auf EUR 200,-- angehoben, bei ausgezeichnetem Erfolg auf EUR 250,--

5. Textliche Änderung in § 10 Z 1 IC-KV

Ziel: Bei Betrieben ohne Betriebstätte (und einer bloßen Postadresse) ist die Gemeinde des Homeoffices als reiserechtlicher Dienstort zu sehen und damit der  Ausgangspunkt für das Entstehen von Ansprüchen auf Reiseaufwandsentschädigung.

Die Textierung wird auf Büroebene erstellt.

5. Arbeitsgruppen

Mit dem KV-Abschluss 2024 werden nachfolgende Arbeitsgruppen vereinbart:

  • Fortsetzung einer Arbeitsgruppe zur Evaluierung der Arbeitszeitregelungen (Arbeitszeitverkürzung, 24./31.12.)
  • Einsetzung einer Arbeitsgruppe zum Thema SEG-Zulagen

6. Geltungsbeginn: 1.1.2024


Achtung:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesem Überblick zum KV-Abschluss um eine Vorab-Information handelt. Der Kollektivvertrag und seine Ergebnisse haben erst mit Unterschrift der KV-Partner bzw. entsprechender Hinterlegung und Veröffentlichung ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit.