Information Kollektivvertragsabschluss PROPAK/Fachverband der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton 2023

Gilt für:
Österreichweit

I. Basisinformationen

der Fachverband PROPAK hat nach intensiven Verhandlungen am 7. Februar 2023 mit der Gewerkschaft der Privatangestellten

  • eine Erhöhung der Gehälter der Angestellten der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um KV / IST + 8,8 %, mindestens 200 Euro
  • sowie eine Erhöhung der Löhne der ArbeiterInnen der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um KV / IST + 8,8 %, mindestens 200 Euro

vereinbart.

Die Abschlüsse werden bei wöchentlicher Lohnzahlung zum Termin 27. Februar 2023 und bei monatlicher Lohn-bzw. Gehaltszahlung zum Termin 1. März 2023 wirksam.

II. Lohnabschluss PROPAK-Industrie

1. Lohntabellen

In der Beilage übermitteln wir Ihnen die neuen Lohntabellen. Die Erhöhungsbeträge pro Stunde ergeben sich durch Aliquotierung.

2. Nachtschichtzuschlag

Der Nachtschichtzuschlag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und beträgt € 43,49. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.

3. Schmutzzulage

Die Schmutzzulage gemäß §10 Punkt 5 PROPAK Kollektivvertrag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und beträgt € 6,79. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.

4. Betriebserfahrungszulage

Die Betriebserfahrungszulage wird um 8,8 % erhöht und beträgt für Facharbeiter € 11,58 und für sonstige Arbeiter € 8,48 pro Woche. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil. Bei Auszahlung auf Stundenbasis wird auf ganze Cent aufgerundet.

Aufhebung der Anrechnung der Überzahlung

Ab 1. März 2023 entfällt die in §10 Abs. 4 lit. a) zweiter Absatz Arbeiter-KV vorgesehene Anrechnung von Überzahlungen auf die Höhe der Betriebserfahrungszulage (BEZ). Diese gebührt ab dem Stichtag allen ArbeiterInnen, die sich an diesem Tag in einem aufrechten Dienstverhältnis befinden, in der im KV festgesetzten Höhe, unabhängig von einer etwaigen Überzahlung. Jede ausbezahlte BEZ (pro Person sind nach KV 1, 2 oder 3 vorgesehen) gebührt somit ab dem Stichtag in der vollen Höhe.

Beispiele zur Erläuterung:

a) Arbeiter Z ist seit 2001 im Betrieb als Facharbeiter in der LG 1 beschäftigt. Er erhält

b) eine Überzahlung in Höhe von 100 Euro/Monat.

Lösung:
Z hatte bisher Anspruch auf 3 BEZ für Facharbeiter. Mit Stand 1.3.2022 betrug die BEZ 10,64 Euro/Woche = 46,07 Euro/Monat. 3 BEZ betragen 138,21 Euro/ Monat. Seine Überzahlung konnte auf die Höhe der BEZ angerechnet werden. Da die Überzahlung kleiner ist als die Zulage, war sie nur zur Hälfte anrechenbar (50 Euro), wobei die Hälfte der Zulage erhalten bleiben musste. Die BEZ war korrekt in Höhe von 88,21 Euro/Monat auszubezahlen.

Ab 1.3.2023 erhält Z 3 volle BEZ für Facharbeiter à 11,58 Euro/Woche = à 50,14 Euro/Monat (x 3 = 150,42 Euro).

b) Arbeiterin Y ist seit 2017 im Betrieb als Hilfsarbeiterin in der LG 5 beschäftigt. Sie erhält eine Überzahlung von 150 Euro/Monat.

Lösung:
Y hatte bisher Anspruch auf 1 BEZ für sonstige Arbeiter. Mit Stand 1.3.2022 betrug die BEZ 7,79 Euro/Woche = 33,73 Euro/Monat. Ihre Überzahlung konnte auf die Höhe der BEZ angerechnet werden. Die Überzahlung ist größer als die Zulage und konnte somit voll angerechnet werden, jedoch musste die Hälfte der Zulage erhalten bleiben. Die BEZ war korrekt in Höhe von 16,87 Euro/Monat auszubezahlen.

Ab 1.3.2023 erhält Y 1 volle BEZ für sonstige Arbeiter iHv 8,48 Euro/Woche = 36,72 Euro/Monat.

(N.B. Der letzte Satz des §10 Abs. 4 lit. a) zweiter Absatz Arbeiter-KV betreffend die Einbeziehung der Betriebserfahrungszulage in die Bemessungsgrundlage von Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss bleibt unberührt.)

5. Lehrlingseinkommen

Das Lehrlingseinkommen für gewerbliche Lehrlinge wird um 8,8 % erhöht. Der Prozentsatz gilt jeweils für beide Tabellen. Das Lehrlingseinkommen beträgt nunmehr:

1. März 2023 Tabelle I Tabelle II
1. Lehrjahr € 826,33 € 1.057,05
2. Lehrjahr € 1.031,63 € 1.339,81
3. Lehrjahr € 1.339,81 € 1.666,60
4. Lehrjahr (auch bei Doppellehre) € 1.800,84 € 1.937,16
Vorlehre € 864,44

Zusätzlich gebührt allen Lehrlingen eine Teuerungsprämie (einmalige Sonderzahlung) in Höhe von 300 Euro, zahlbar mit der Abrechnung für März. Diese Prämie kann nach §124b Z 408 lit. a EStG steuer-und abgabenfrei ausbezahlt werden.

6. Heimarbeiter-Löhne

Die Heimarbeiter-Löhne werden auf Basis der wöchentlichen Normalarbeitszeit festgesetzt und betragen:

 Heimarbeiter-Löhne ab 1. März 2023
für Kartonagenheimarbeiter € 347,41
für Papierkonfektionsarbeiter € 318,21
für Lampenschirmheimarbeiter € 364,63
für Wellpappeheimarbeiter € 357,84

7. Rahmenrecht

7.1. Reiseaufwandsentschädigung Inland

Die Reiseaufwandsentschädigung Inland wird um 8,8 % erhöht (Taggeld, Nachtgeld) und steht zu wie folgt:

ArbeitnehmerInnen der Lohngruppen Taggeld 1.3.2023 Nachtgeld 1.3.2023 Volle Reiseaufwands- entschädigung
(Tag- und Nachtgeld)
mindestens
LG 3-6 € 53,55 € 29,68 € 83,23
LG 1-2 € 53,55 € 31,33 € 84,88

7.2. Reiseaufwandsentschädigung Ausland

Die Reiseaufwandsentschädigungen Ausland werden um 8,8 % erhöht. Die neuen Sätze finden Sie in den Tabellen im Anhang.

7.3. 31. Dezember dienstfrei

Die Bestimmung bezüglich des 24. Dezembers wird ab 2023 auch für den 31. Dezember übernommen. In der Normalarbeit ist dieser somit ohne Lohnabzug dienstfrei.
In der Schichtarbeit ist am 31. Dezember von 6 Uhr früh bis 6 Uhr früh des 1. Jänner ohne Lohnabzug dienstfrei.

8. Geltungsbeginn und Laufzeit

Sowohl die IST-Erhöhung als auch die neuen Kollektivvertragslöhne treten bei wöchentlicher Abrechnung mit 27. Februar 2023 und bei monatlicher Abrechnung mit 1. März 2023 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt werden der neue Nachtschichtzuschlag, die Schmutzzulage, die Betriebserfahrungszulage, die Lehrlingseinkommen und die Lohnsätze für Heimarbeiter wirksam.
Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten.

9. Erläuterungen

  • Alle Bezugnahmen des Rahmenkollektivvertrages auf Stundenlohn, Betriebserfahrungszulage/Stunde und Zulagen/Stunde bleiben weiterhin aufrecht.
  • Die in den Lohntabellen genannten Beträge sowie die Betriebserfahrungszulage gelten jeweils für die im Kollektivvertrag genannte wöchentliche Normalarbeitszeit (38 Stunden).
    Stundenlohn und Betriebserfahrungszulage/Stunde ergeben sich durch Division der auf wöchentlicher Basis angegebenen Sätze durch die kollektivvertragliche wöchentliche Normalarbeitszeit (Wochenbasis durch 38).
  • Bei Auszahlung der BEZ auf Stundenbasis wird der Betrag auf volle Cent aufgerundet.
  • Nachtschichtzuschlag und Schmutzzulage werden in Zehnstundeneinheitenangegeben. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.
  • Die Lohnverrechnung erfolgt wie bisher auf Stundenbasis.

Wochen-und Zulagensätze sind als Verrechnungseinheiten zu sehen, eine Rundung auf Cent erfolgt erst nach Errechnung des Gesamtverdienstes im Abrechnungszeitraum.


III. Gehaltsabschluss PROPAK-Industrie

1.Gehaltsordnung

In der Beilage übermitteln wir Ihnen die ab 1. März 2023 für Angestellte der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton geltende Gehaltsordnung.

2. Lehrlingseinkommen

Das monatliche Lehrlingseinkommen für kaufmännische Lehrlinge wird mit 8,8 % erhöht.

1. März 2023 Tabelle I Tabelle II
1. Lehrjahr € 826,33 € 1.057,05
2. Lehrjahr € 1.031,63 € 1.339,81
3. Lehrjahr € 1.339,81 € 1.666,60
4. Lehrjahr € 1.800,84 € 1.937,16
Vorlehre   € 864,44

Zusätzlich gebührt allen Lehrlingen eine Teuerungsprämie (einmalige Sonderzahlung) in Höhe von 300 Euro, zahlbar mit der Abrechnung für März. Diese Prämie kann nach § 124b Z 408 lit. a EStG steuer- und abgabenfrei ausbezahlt werden.

3. Rahmenrecht

3.1. Reiseaufwandsentschädigung Inland

Die Sätze für die Reiseaufwandsentschädigung (Inland) werden um 8,8 % erhöht und betragen:

Angestellte der Verwendungsgruppe Taggeld 1.3.2023 Nachtgeld 1.3.2023 Volle Reiseaufwands- entschädigung
(Tag- u. Nachtgeld)
  mindestens
I bis III und MI € 53,55 € 29,68 € 83,23
IV, IVa, M II und M III € 53,55 € 31,33 € 84,88
V, Va € 58,46 € 31,33 € 89,79
VI € 66,80 € 31,33 € 98,13

3.2. Reiseaufwandsentschädigung Ausland

Die Reiseaufwandsentschädigungen Ausland werden mit 8,8 % erhöht. Die neuen Sätze finden Sie im Anhang.

3.3. 31.12. dienstfrei

Die Bestimmung bezüglich des 24. Dezembers wird ab 2023 auch für den 31. Dezember übernommen. In der Normalarbeit ist dieser somit ohne Gehaltsabzug dienstfrei.
In der Schichtarbeit ist am 24. Dezember von 6 Uhr früh bis 6 Uhr früh des 1. Jänner ohne Gehaltsabzugdienstfrei.

4. Geltungsbeginn und Laufzeit

Sowohl die IST-Gehaltserhöhung als auch die neuen Kollektivvertragsgehälter treten mit 1. März 2023 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt werden die neuen Lehrlings-und Reiseaufwandsentschädigungen wirksam.

Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten.