Information Kollektivvertragsabschluss PROPAK/Fachverband der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton 2024
- Gilt für:
- Österreichweit
Basisinformationen Lohn- und Gehaltsabschluss 2024
Der Fachverband PROPAK hat nach intensiven Verhandlungen am 22. Februar 2024 mit der Gewerkschaft der Privatangestellten
- eine Erhöhung der Gehälter der Angestellten der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um
KV / IST + 7,5 %, Mindestgehalt 2300 Euro,
sowie eine einmalige Mitarbeiterprämie iHv 200 Euro, - eine Erhöhung der Löhne der ArbeiterInnen der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um
KV / IST + 7,5 %, Mindestlohn 2300 Euro
sowie eine einmalige Mitarbeiterprämie iHv 200 Euro
vereinbart.
Zusätzlich gebührt eine einmalige Mitarbeiterprämie in Höhe von € 200, zahlbar mit der Abrechnung für März. Details zur Auszahlung der Prämie (Anspruch und Aliquotierung) folgen im regulären Lohnrundschreiben.
Die Abschlüsse werden bei wöchentlicher Lohnzahlung zum Termin 4. März 2024 und bei monatlicher Lohn- bzw. Gehaltszahlung zum Termin 1. März 2024 wirksam.
1. Lohn- und Gehaltstabellen
In der Beilage übermitteln wir Ihnen die neuen Lohn- und Gehaltstabellen. Die Erhöhungsbeträge pro Stunde ergeben sich durch Aliquotierung.
2. Nachtschichtzuschlag
Der Nachtschichtzuschlag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und beträgt € 46,75. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.
3. Schmutzzulage
Die Schmutzzulage gemäß § 10 Punkt 5 Arbeiter- Kollektivvertrag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und beträgt € 7,30. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.
4. Betriebserfahrungszulage
Die Betriebserfahrungszulage gemäß § 10 Abs. 4 Arbeiter-Kollektivvertrag wird um 7,5 % erhöht und beträgt für Facharbeiter € 12,45 und für sonstige Arbeiter € 9,12 pro Woche. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil. Bei Auszahlung auf Stundenbasis wird auf ganze Cent aufgerundet.
5. Lehrlingseinkommen
Das Lehrlingseinkommen für gewerbliche und für kaufmännische Lehrlinge wird um 8,5 % erhöht. Der Prozentsatz gilt jeweils für beide Tabellen. Das Lehrlingseinkommen beträgt nunmehr:
1. März 2024 | Tabelle I | Tabelle II |
---|---|---|
1. Lehrjahr | € 896,57 | € 1.146,90 |
2. Lehrjahr | € 1.119,32 | € 1.453,69 |
3. Lehrjahr | € 1.453,69 | € 1.808,26 |
4. Lehrjahr (auch bei Doppellehre) | € 1.953,91 | € 2.101,82 |
Vorlehre | € 937,92 |
Zusätzlich gebührt allen Lehrlingen eine einmalige Mitarbeiterprämie in Höhe von € 200, zahlbar mit der Abrechnung für März. Diese Prämie kann nach § 124b Z 447 EStG steuerfrei ausbezahlt werden.
6. Heimarbeiter-Löhne
Die Heimarbeiter-Löhne werden auf Basis der wöchentlichen Normalarbeitszeit festgesetzt und betragen:
ab 1. März 2024 | |
---|---|
für Kartonagenheimarbeiter | € 373,47 |
für Papierkonfektionsarbeiter | € 342,08 |
für Lampenschirmheimarbeiter | € 391,98 |
für Wellpappeheimarbeiter | € 384,68 |
7. Reiseaufwandsentschädigung Inland (Arbeiter)
Die Reiseaufwandsentschädigung Inland wird um 7,5 % erhöht (Taggeld, Nachtgeld) und steht zu wie folgt:
ArbeitnehmerInnen der Lohngruppen | Taggeld 1.3.2024 | Nachtgeld 1.3.2024 | Volle Reiseaufwandsentschädigung |
---|---|---|---|
mindestens | |||
LG 3-6 | € 57,57 | € 31,91 | € 89,48 |
LG 1-2 | € 57,57 | € 33,68 | € 91,25 |
8. Reiseaufwandsentschädigung Inland (Angestellte)
Die Sätze für die Reiseaufwandsentschädigung (Inland) werden um 7,5 % erhöht und betragen:
Angestellte der Verwendungsgruppe | Taggeld 1.3.2024 | Nachtgeld 1.3.2024 | Volle Reiseaufwandsentschädigung (Tag- u. Nachtgeld) |
---|---|---|---|
mindestens | |||
I bis III und MI | € 57,57 | € 31,91 | € 89,48 |
IV, IVa, M II und M III | € 57,57 | € 33,68 | € 91,25 |
V, Va | € 62,84 | € 33,68 | € 96,52 |
VI | € 71,81 | € 33,68 | € 105,49 |
9. Reiseaufwandsentschädigung Ausland (Arbeiter und Angestellte)
Die Reiseaufwandsentschädigungen Ausland werden mit 7,5 % erhöht. Die neuen Sätze finden Sie im Anhang.